Vilsbiburg

Lkr. Landshut, Reg.-Bez. Niederbayern

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 350
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 350 

Firmenstandorte

Industrie139
Einzehandel214
Großhandel91
Gastgewerbe66
Verkehr und Logistik16
Dienstleistung Personen191
Dienstleistung Unternehmen181

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 12.237  
Bevölkerung 2023 12.621  
Veränderung in %   -3 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 8.974 9.186 -2,3 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) 3.394 3.647 -6,9 %

Verkehrsinfrastruktur

Bundesstraße B AS B 299 Landshut-Traunstein 0 km
Autobahn A AS Landshut, BAB A92 Deg-München 25 km
Bundesstraße B AS B 388 Passau-München 2 km
Flughafen In München 45 km

Kommunale Infrastruktur

Hochschule In Fachhochschule Landshut 20 km
Berufsschule In Landshut 20 km
Hochschule In Universität München 75 km
Berufsschule In Krankenpflegeschule 0 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Pfründestraße, Aufhebung BBP Pfründestraße
Art des Planes Aufhebung oder Aufhebungssatzung
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 02.02.2026
Planinhalt Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist zum einen der Bürokratieabbau. Des Weiteren soll durch die Aufhebung eine Nachverdichtung des Gebietes und entsprechende Erleichterungen für den Bauherren ermöglicht werden. Dadurch soll die zeitgemäße Entwicklung vorangetrieben werden. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt dann eine Beurteilung von Bauvorhaben in der Regel nach § 34 BauGB (Einfügen in den Innenbereich).
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument Anschreiben/Bekanntmachung
Graf-Ludwig-Straße, Aufhebung BBP Graf-Ludwig-Straße
Art des Planes Aufhebung oder Aufhebungssatzung
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 02.02.2026
Planinhalt Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist zum einen der Bürokratieabbau. Des Weiteren soll durch die Aufhebung eine Nachverdichtung des Gebietes und entsprechende Erleichterungen für den Bauherren ermöglicht werden. Dadurch soll die zeitgemäße Entwicklung vorangetrieben werden. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt dann eine Beurteilung von Bauvorhaben in der Regel nach § 34 BauGB (Einfügen in den Innenbereich).
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument Anschreiben/Bekanntmachung
Rosenstraße, Aufhebung BBP Rosenstraße
Art des Planes Aufhebung oder Aufhebungssatzung
Ausweisung nach BauNVO Reines Wohngebiet (WR) Erläuterungen
Fristende 02.02.2026
Planinhalt Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist der Bürokratieabbau. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt dann eine Beurteilung von Bauvorhaben in der Regel nach § 34 BauGB (Einfügen in den Innenbereich). Das Gebiet ist vollständig bebaut und die bauliche Entwicklung abgeschlossen. Eine bauliche Nachverdichtung ist nicht vorgesehen.
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument Anschreiben/Bekanntmachung
Rombachstraße, Aufhebung BBP Rombachstraße
Art des Planes Aufhebung oder Aufhebungssatzung
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 02.02.2026
Planinhalt Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist zum einen der Bürokratieabbau. Des Weiteren soll durch die Aufhebung eine Nachverdichtung des Gebietes, und entsprechende Erleichterungen für den Bauherren, ermöglicht werden. Dadurch soll die zeitgemäße Entwicklung des Gebietes vorangetrieben werden. Durch die Aufhebung kommt zukünftig i.d.R. § 34 BauGB (Innenbereich) für die Beurteilung von Bauvorhaben zum Tragen.
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument Anschreiben/Bekanntmachung
Karlstraße, Aufhebung BBP Karlstraße
Art des Planes Aufhebung oder Aufhebungssatzung
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 02.02.2026
Planinhalt Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist zum einen der Bürokratieabbau. Des Weiteren soll durch die Aufhebung eine Nachverdichtung des Gebietes und entsprechende Erleichterungen für den Bauherren ermöglicht werden. Dadurch soll die zeitgemäße Entwicklung vorangetrieben werden. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt dann eine Beurteilung von Bauvorhaben in der Regel nach § 34 BauGB (Einfügen in den Innenbereich).
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument Anschreiben/Bekanntmachung
Georgenstraße, Aufhebung BBP Georgenstraße
Art des Planes Aufhebung oder Aufhebungssatzung
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 02.02.2026
Planinhalt Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist der Bürokratieabbau. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt dann eine Beurteilung von Bauvorhaben in der Regel nach § 34 BauGB (Einfügen in den Innenbereich). Das Gebiet ist vollständig bebaut und die bauliche Entwicklung abgeschlossen. Eine bauliche Nachverdichtung ist nicht vorgesehen.
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument Anschreiben/Bekanntmachung
Fliederstraße, Aufhebung BBP Fliederstraße
Art des Planes Aufhebung oder Aufhebungssatzung
Ausweisung nach BauNVO Reines Wohngebiet (WR), Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 02.02.2026
Planinhalt Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist zum einen der Bürokratieabbau. Des Weiteren soll durch die Aufhebung eine Nachverdichtung des Gebietes ermöglicht und die zeitgemäße Entwicklung vorangetrieben werden. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt dann eine Beurteilung von Bauvorhaben in der Regel nach § 34 BauGB (Einfügen in den Innenbereich).
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument Anschreiben/Bekanntmachung
Bürgermeister-Brandl-Straße, Aufhebung BBP Bürgermeister-Brandl-Straße
Art des Planes Aufhebung oder Aufhebungssatzung
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 02.02.2026
Planinhalt Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist zum einen der Bürokratieabbau. Des Weiteren soll durch die Aufhebung eine Nachverdichtung des Gebietes und entsprechende Erleichterungen für den Bauherren ermöglicht werden. Dadurch soll die zeitgem��ße Entwicklung vorangetrieben werden. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt dann eine Beurteilung von Bauvorhaben in der Regel nach § 34 BauGB (Einfügen in den Innenbereich).
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument Anschreiben/Bekanntmachung