Vilsbiburg

Lkr. Landshut, Reg.-Bez. Niederbayern

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 350
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 350 

Firmenstandorte

Industrie139
Einzehandel214
Großhandel91
Gastgewerbe66
Verkehr und Logistik16
Dienstleistung Personen191
Dienstleistung Unternehmen181

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 12.237  
Bevölkerung 2023 12.621  
Veränderung in %   -3 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 8.974 9.186 -2,3 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) 3.394 3.647 -6,9 %

Verkehrsinfrastruktur

Bundesstraße B AS B 299 Landshut-Traunstein 0 km
Autobahn A AS Landshut, BAB A92 Deg-München 25 km
Bundesstraße B AS B 388 Passau-München 2 km
Flughafen In München 45 km

Kommunale Infrastruktur

Hochschule In Fachhochschule Landshut 20 km
Hochschule In Universität München 75 km
Berufsschule In Landshut 20 km
Berufsschule In Krankenpflegeschule 0 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Neuaufstellung FNP für das gesamte Stadtgebiet Vilsbiburg, Neuaufstellung FNP für das gesamte Stadtgebiet Vilsbiburg
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Sonstiges (S) Erläuterungen
Fristende 07.04.2026
Planinhalt Die Stadt Vilsbiburg stellt mit Beschluss vom 21.10.2025 einen neuen Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan auf. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1999 mit insgesamt 29 rechtswirksamen Änderungen und zwei laufenden Verfahren kann den gegebenen Anforderungen nicht mehr gerecht werden.
Anhänge Begründung Begründung Planzeichnung/Plandokument Umweltbericht Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument
Bürgermeister-Brandl-Straße, Aufhebung BBP "Bürgermeister-Brandl-Straße"
Art des Planes Aufhebung oder Aufhebungssatzung
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 25.03.2026
Planinhalt Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist zum einen der Bürokratieabbau. Des Weiteren soll durch die Aufhebung eine Nachverdichtung des Gebietes und entsprechende Erleichterungen für den Bauherren ermöglicht werden. Dadurch soll die zeitgemäße Entwicklung vorangetrieben werden. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt dann eine Beurteilung von Bauvorhaben in der Regel nach § 34 BauGB (Einfügen in den Innenbereich).
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument
Fliederstraße, Aufhebung BBP "Fliederstraße"
Art des Planes Aufhebung oder Aufhebungssatzung
Ausweisung nach BauNVO Reines Wohngebiet (WR), Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 25.03.2026
Planinhalt Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist zum einen der Bürokratieabbau. Des Weiteren soll durch die Aufhebung eine Nachverdichtung des Gebietes ermöglicht und die zeitgemäße Entwicklung vorangetrieben werden. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt dann eine Beurteilung von Bauvorhaben in der Regel nach § 34 BauGB (Einfügen in den Innenbereich).
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument
Georgenstraße, Aufhebung BBP "Georgenstraße"
Art des Planes Aufhebung oder Aufhebungssatzung
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 25.03.2026
Planinhalt Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist der Bürokratieabbau. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt dann eine Beurteilung von Bauvorhaben in der Regel nach § 34 BauGB (Einfügen in den Innenbereich). Das Gebiet ist vollständig bebaut und die bauliche Entwicklung abgeschlossen. Eine bauliche Nachverdichtung ist nicht vorgesehen.
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument
Karlstraße, Aufhebung BBP "Karlstraße"
Art des Planes Aufhebung oder Aufhebungssatzung
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 25.03.2026
Planinhalt Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist zum einen der Bürokratieabbau. Des Weiteren soll durch die Aufhebung eine Nachverdichtung des Gebietes und entsprechende Erleichterungen für den Bauherren ermöglicht werden. Dadurch soll die zeitgemäße Entwicklung vorangetrieben werden. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt dann eine Beurteilung von Bauvorhaben in der Regel nach § 34 BauGB (Einfügen in den Innenbereich).
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument
Rombachstraße, Aufhebung BBP "Rombachstraße"
Art des Planes Aufhebung oder Aufhebungssatzung
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 25.03.2026
Planinhalt Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist zum einen der Bürokratieabbau. Des Weiteren soll durch die Aufhebung eine Nachverdichtung des Gebietes, und entsprechende Erleichterungen für den Bauherren, ermöglicht werden. Dadurch soll die zeitgemäße Entwicklung des Gebietes vorangetrieben werden. Durch die Aufhebung kommt zukünftig i.d.R. § 34 BauGB (Innenbereich) für die Beurteilung von Bauvorhaben zum Tragen.
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument
Rosenstraße, Aufhebung BBP "Rosenstraße"
Art des Planes Aufhebung oder Aufhebungssatzung
Ausweisung nach BauNVO Reines Wohngebiet (WR) Erläuterungen
Fristende 25.03.2026
Planinhalt Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist der Bürokratieabbau. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt dann eine Beurteilung von Bauvorhaben in der Regel nach § 34 BauGB (Einfügen in den Innenbereich). Das Gebiet ist vollständig bebaut und die bauliche Entwicklung abgeschlossen. Eine bauliche Nachverdichtung ist nicht vorgesehen.
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument
Graf-Ludwig-Straße, Aufhebung BBP "Graf-Ludwig-Straße"
Art des Planes Aufhebung oder Aufhebungssatzung
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 25.03.2026
Planinhalt Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist zum einen der Bürokratieabbau. Des Weiteren soll durch die Aufhebung eine Nachverdichtung des Gebietes und entsprechende Erleichterungen für den Bauherren ermöglicht werden. Dadurch soll die zeitgemäße Entwicklung vorangetrieben werden. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt dann eine Beurteilung von Bauvorhaben in der Regel nach § 34 BauGB (Einfügen in den Innenbereich).
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument
Pfründestraße, Aufhebung BBP "Pfründestraße"
Art des Planes Aufhebung oder Aufhebungssatzung
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 25.03.2026
Planinhalt Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist zum einen der Bürokratieabbau. Des Weiteren soll durch die Aufhebung eine Nachverdichtung des Gebietes und entsprechende Erleichterungen für den Bauherren ermöglicht werden. Dadurch soll die zeitgemäße Entwicklung vorangetrieben werden. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt dann eine Beurteilung von Bauvorhaben in der Regel nach § 34 BauGB (Einfügen in den Innenbereich).
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument