Vilsbiburg
Lkr. Landshut, Reg.-Bez. Niederbayern
Standortbeschreibung
Weitere Informationen finden Sie obenstehend!
Hebesätze
Gewerbesteuerhebesatz | 2024 | 350 | |
Hebesatz der Grundsteuer B | 2024 | 350 |
Firmenstandorte
![]() | 139 |
![]() | 214 |
![]() | 91 |
![]() | 66 |
![]() | 16 |
![]() | 191 |
![]() | 181 |
Bevölkerung
Bevölkerung | 2024 | 12.237 | |
Bevölkerung | 2023 | 12.621 | |
Veränderung in % | -3 % |
Sozialvers. Beschäftigte
Beschäftigung | 2024 | 2023 | Veränderung in % |
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt | 8.974 | 9.186 | -2,3 % |
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) | 3.394 | 3.647 | -6,9 % |
Verkehrsinfrastruktur
Autobahn | A AS Landshut, BAB A92 Deg-München | 25 km |
Bundesstraße | B AS B 388 Passau-München | 2 km |
Bundesstraße | B AS B 299 Landshut-Traunstein | 0 km |
Flughafen | In München | 45 km |
Kommunale Infrastruktur
Berufsschule | In Krankenpflegeschule | 0 km |
Berufsschule | In Landshut | 20 km |
Hochschule | In Fachhochschule Landshut | 20 km |
Hochschule | In Universität München | 75 km |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
Grub, BBP/GOP "Grub", Deckblatt Nr. 4 | |
Art des Planes | Bebauungsplan |
Ausweisung nach BauNVO | Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen |
Fristende | 11.09.2025 |
Planinhalt | Anlass für die Erstellung des Bebauungsplanes ist die Schließung einer Baulücke im Stadtgebiet Vilsbiburg direkt an der Gruber Straße. Die Fläche wurde zu einem früheren Zeitpunkt bereits überplant, dies wurde jedoch aufgrund von Einwendungen Seitens der Unteren Naturschutzbehörde nicht realisiert. Aus diesem Grund fand bereits vorab zum Aufstellungsbeschluss ein Ortstermin der Verwaltung der Stadt Vilsbiburg mit einem Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes statt. Hierbei wurde der zwingende Erhalt der Baum- und Strauchhecke am Nordrand des Grundstückes an der Gruber Straße besprochen. Diese ist als Biotop geschützt. Das Wurzelwerk dieser Bepflanzung, darf durch eine Bebauung, nicht verletzt werden. Ansonsten spricht einer zusätzlichen Überplanung des Grundstücks jedoch nichts entgegen. Durch die Aufstellung eines verbindlichen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Nutzung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung städtebaulicher und naturschutzfachlicher Belange geschaffen werden. In dem Baugebiet ist daher eine Entwicklung in Form eines Einfamilienhauses geplant. Durch ein gewisses Abrücken von der nördlichen Grundstücksgrenze und somit auch von dem bestehenden Biotop, sowie der Orientierung des Baukörpers im östlichen Grundstücksteil, wird der Erhalt des Biotopes sichergestellt. Infrastrukturell ist das Planungsgebiet bereits durch die direkte Anbindung an die Gruber Straße erschlossen. Das Planungsgebiet ist im Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Stadt Vilsbiburg als Wiesenfläche dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan erfolgt im Wege der Anpassung nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens. |
Anhänge | Begründung Planzeichnung/Plandokument |