| Neuaufstellung FNP für das gesamte Stadtgebiet Vilsbiburg, Neuaufstellung FNP für das gesamte Stadtgebiet Vilsbiburg |
| Art des Planes |
Flächennutzungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO |
Sonstiges (S)
Erläuterungen
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| Fristende |
07.04.2026 |
| Planinhalt |
Die Stadt Vilsbiburg stellt mit Beschluss vom 21.10.2025 einen neuen Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan auf.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan aus dem Jahr 1999 mit insgesamt 29 rechtswirksamen Änderungen und zwei laufenden Verfahren kann den gegebenen Anforderungen nicht mehr gerecht werden. |
| Anhänge |
Begründung
Begründung
Planzeichnung/Plandokument
Umweltbericht
Planzeichnung/Plandokument
Planzeichnung/Plandokument
Planzeichnung/Plandokument
Planzeichnung/Plandokument
Planzeichnung/Plandokument
Planzeichnung/Plandokument
Planzeichnung/Plandokument
Planzeichnung/Plandokument
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| Bürgermeister-Brandl-Straße, Aufhebung BBP "Bürgermeister-Brandl-Straße" |
| Art des Planes |
Aufhebung oder Aufhebungssatzung |
| Ausweisung nach BauNVO |
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Erläuterungen
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| Fristende |
25.03.2026 |
| Planinhalt |
Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist zum einen der Bürokratieabbau. Des Weiteren soll durch die Aufhebung eine Nachverdichtung des Gebietes und entsprechende Erleichterungen für den Bauherren ermöglicht werden. Dadurch soll die zeitgemäße Entwicklung vorangetrieben werden. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt dann eine Beurteilung von Bauvorhaben in der Regel nach § 34 BauGB (Einfügen in den Innenbereich). |
| Anhänge |
Begründung
Planzeichnung/Plandokument
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| Fliederstraße, Aufhebung BBP "Fliederstraße" |
| Art des Planes |
Aufhebung oder Aufhebungssatzung |
| Ausweisung nach BauNVO |
Reines Wohngebiet (WR), Allgemeines Wohngebiet (WA)
Erläuterungen
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| Fristende |
25.03.2026 |
| Planinhalt |
Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist zum einen der Bürokratieabbau. Des Weiteren soll durch die Aufhebung eine Nachverdichtung des Gebietes ermöglicht und die zeitgemäße Entwicklung vorangetrieben werden. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt dann eine Beurteilung von Bauvorhaben in der Regel nach § 34 BauGB (Einfügen in den Innenbereich). |
| Anhänge |
Begründung
Planzeichnung/Plandokument
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| Georgenstraße, Aufhebung BBP "Georgenstraße" |
| Art des Planes |
Aufhebung oder Aufhebungssatzung |
| Ausweisung nach BauNVO |
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Erläuterungen
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| Fristende |
25.03.2026 |
| Planinhalt |
Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist der Bürokratieabbau. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt dann eine Beurteilung von Bauvorhaben in der Regel nach § 34 BauGB (Einfügen in den Innenbereich). Das Gebiet ist vollständig bebaut und die bauliche Entwicklung abgeschlossen. Eine bauliche Nachverdichtung ist nicht vorgesehen. |
| Anhänge |
Begründung
Planzeichnung/Plandokument
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| Karlstraße, Aufhebung BBP "Karlstraße" |
| Art des Planes |
Aufhebung oder Aufhebungssatzung |
| Ausweisung nach BauNVO |
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Erläuterungen
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| Fristende |
25.03.2026 |
| Planinhalt |
Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist zum einen der Bürokratieabbau. Des Weiteren soll durch die Aufhebung eine Nachverdichtung des Gebietes und entsprechende Erleichterungen für den Bauherren ermöglicht werden. Dadurch soll die zeitgemäße Entwicklung vorangetrieben werden. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt dann eine Beurteilung von Bauvorhaben in der Regel nach § 34 BauGB (Einfügen in den Innenbereich). |
| Anhänge |
Begründung
Planzeichnung/Plandokument
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| Rombachstraße, Aufhebung BBP "Rombachstraße" |
| Art des Planes |
Aufhebung oder Aufhebungssatzung |
| Ausweisung nach BauNVO |
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Erläuterungen
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| Fristende |
25.03.2026 |
| Planinhalt |
Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist zum einen der Bürokratieabbau. Des Weiteren soll durch die Aufhebung eine Nachverdichtung des Gebietes, und entsprechende Erleichterungen für den Bauherren, ermöglicht werden. Dadurch soll die zeitgemäße Entwicklung des Gebietes vorangetrieben werden. Durch die Aufhebung kommt zukünftig i.d.R. § 34 BauGB (Innenbereich) für die Beurteilung von Bauvorhaben zum Tragen. |
| Anhänge |
Begründung
Planzeichnung/Plandokument
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| Rosenstraße, Aufhebung BBP "Rosenstraße" |
| Art des Planes |
Aufhebung oder Aufhebungssatzung |
| Ausweisung nach BauNVO |
Reines Wohngebiet (WR)
Erläuterungen
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| Fristende |
25.03.2026 |
| Planinhalt |
Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist der Bürokratieabbau. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt dann eine Beurteilung von Bauvorhaben in der Regel nach § 34 BauGB (Einfügen in den Innenbereich). Das Gebiet ist vollständig bebaut und die bauliche Entwicklung abgeschlossen. Eine bauliche Nachverdichtung ist nicht vorgesehen. |
| Anhänge |
Begründung
Planzeichnung/Plandokument
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| Graf-Ludwig-Straße, Aufhebung BBP "Graf-Ludwig-Straße" |
| Art des Planes |
Aufhebung oder Aufhebungssatzung |
| Ausweisung nach BauNVO |
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Erläuterungen
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| Fristende |
25.03.2026 |
| Planinhalt |
Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist zum einen der Bürokratieabbau. Des Weiteren soll durch die Aufhebung eine Nachverdichtung des Gebietes und entsprechende Erleichterungen für den Bauherren ermöglicht werden. Dadurch soll die zeitgemäße Entwicklung vorangetrieben werden. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt dann eine Beurteilung von Bauvorhaben in der Regel nach § 34 BauGB (Einfügen in den Innenbereich). |
| Anhänge |
Begründung
Planzeichnung/Plandokument
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| Pfründestraße, Aufhebung BBP "Pfründestraße" |
| Art des Planes |
Aufhebung oder Aufhebungssatzung |
| Ausweisung nach BauNVO |
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Erläuterungen
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| Fristende |
25.03.2026 |
| Planinhalt |
Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist zum einen der Bürokratieabbau. Des Weiteren soll durch die Aufhebung eine Nachverdichtung des Gebietes und entsprechende Erleichterungen für den Bauherren ermöglicht werden. Dadurch soll die zeitgemäße Entwicklung vorangetrieben werden. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt dann eine Beurteilung von Bauvorhaben in der Regel nach § 34 BauGB (Einfügen in den Innenbereich). |
| Anhänge |
Begründung
Planzeichnung/Plandokument
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