| Pfründestraße, Aufhebung BBP Pfründestraße |
| Art des Planes |
Aufhebung oder Aufhebungssatzung |
| Ausweisung nach BauNVO |
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Erläuterungen
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| Fristende |
02.02.2026 |
| Planinhalt |
Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist zum einen der Bürokratieabbau. Des Weiteren soll durch die Aufhebung eine Nachverdichtung des Gebietes und entsprechende Erleichterungen für den Bauherren ermöglicht werden. Dadurch soll die zeitgemäße Entwicklung vorangetrieben werden. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt dann eine Beurteilung
von Bauvorhaben in der Regel nach § 34 BauGB (Einfügen in den Innenbereich). |
| Anhänge |
Begründung
Planzeichnung/Plandokument
Anschreiben/Bekanntmachung
|
| Graf-Ludwig-Straße, Aufhebung BBP Graf-Ludwig-Straße |
| Art des Planes |
Aufhebung oder Aufhebungssatzung |
| Ausweisung nach BauNVO |
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Erläuterungen
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| Fristende |
02.02.2026 |
| Planinhalt |
Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist zum einen der Bürokratieabbau. Des Weiteren soll durch die Aufhebung eine Nachverdichtung des Gebietes und entsprechende Erleichterungen für den Bauherren ermöglicht werden. Dadurch soll die zeitgemäße Entwicklung vorangetrieben werden. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt dann eine Beurteilung von Bauvorhaben in der Regel nach § 34 BauGB (Einfügen in den Innenbereich). |
| Anhänge |
Begründung
Planzeichnung/Plandokument
Anschreiben/Bekanntmachung
|
| Rosenstraße, Aufhebung BBP Rosenstraße |
| Art des Planes |
Aufhebung oder Aufhebungssatzung |
| Ausweisung nach BauNVO |
Reines Wohngebiet (WR)
Erläuterungen
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| Fristende |
02.02.2026 |
| Planinhalt |
Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist der Bürokratieabbau. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt dann eine Beurteilung von Bauvorhaben in der Regel nach § 34
BauGB (Einfügen in den Innenbereich). Das Gebiet ist vollständig bebaut und die bauliche Entwicklung abgeschlossen. Eine bauliche Nachverdichtung ist nicht vorgesehen. |
| Anhänge |
Begründung
Planzeichnung/Plandokument
Anschreiben/Bekanntmachung
|
| Rombachstraße, Aufhebung BBP Rombachstraße |
| Art des Planes |
Aufhebung oder Aufhebungssatzung |
| Ausweisung nach BauNVO |
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Erläuterungen
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| Fristende |
02.02.2026 |
| Planinhalt |
Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist zum einen der Bürokratieabbau. Des Weiteren soll durch die Aufhebung eine Nachverdichtung des Gebietes, und entsprechende Erleichterungen für den Bauherren, ermöglicht werden. Dadurch soll die zeitgemäße Entwicklung des Gebietes vorangetrieben werden. Durch die Aufhebung kommt zukünftig i.d.R. § 34 BauGB (Innenbereich) für die Beurteilung von Bauvorhaben zum Tragen. |
| Anhänge |
Begründung
Planzeichnung/Plandokument
Anschreiben/Bekanntmachung
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| Karlstraße, Aufhebung BBP Karlstraße |
| Art des Planes |
Aufhebung oder Aufhebungssatzung |
| Ausweisung nach BauNVO |
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Erläuterungen
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| Fristende |
02.02.2026 |
| Planinhalt |
Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist zum einen der Bürokratieabbau. Des Weiteren soll durch die Aufhebung eine Nachverdichtung des Gebietes und entsprechende Erleichterungen für den Bauherren ermöglicht werden. Dadurch soll die zeitgemäße Entwicklung vorangetrieben werden. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt dann eine Beurteilung von Bauvorhaben in der Regel nach § 34 BauGB (Einfügen in den Innenbereich). |
| Anhänge |
Begründung
Planzeichnung/Plandokument
Anschreiben/Bekanntmachung
|
| Georgenstraße, Aufhebung BBP Georgenstraße |
| Art des Planes |
Aufhebung oder Aufhebungssatzung |
| Ausweisung nach BauNVO |
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Erläuterungen
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| Fristende |
02.02.2026 |
| Planinhalt |
Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist der Bürokratieabbau. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt dann eine Beurteilung von Bauvorhaben in der Regel nach § 34
BauGB (Einfügen in den Innenbereich). Das Gebiet ist vollständig bebaut und die bauliche Entwicklung abgeschlossen. Eine bauliche Nachverdichtung ist nicht vorgesehen. |
| Anhänge |
Begründung
Planzeichnung/Plandokument
Anschreiben/Bekanntmachung
|
| Fliederstraße, Aufhebung BBP Fliederstraße |
| Art des Planes |
Aufhebung oder Aufhebungssatzung |
| Ausweisung nach BauNVO |
Reines Wohngebiet (WR), Allgemeines Wohngebiet (WA)
Erläuterungen
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| Fristende |
02.02.2026 |
| Planinhalt |
Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist zum einen der Bürokratieabbau. Des Weiteren soll durch die Aufhebung eine Nachverdichtung des Gebietes ermöglicht und die zeitgemäße Entwicklung vorangetrieben werden. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt
dann eine Beurteilung von Bauvorhaben in der Regel nach § 34 BauGB (Einfügen in den Innenbereich). |
| Anhänge |
Begründung
Planzeichnung/Plandokument
Anschreiben/Bekanntmachung
|
| Bürgermeister-Brandl-Straße, Aufhebung BBP Bürgermeister-Brandl-Straße |
| Art des Planes |
Aufhebung oder Aufhebungssatzung |
| Ausweisung nach BauNVO |
Allgemeines Wohngebiet (WA)
Erläuterungen
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| Fristende |
02.02.2026 |
| Planinhalt |
Zielsetzung der Aufhebung des bisherigen Bebauungsplanes ist zum einen der Bürokratieabbau. Des Weiteren soll durch die Aufhebung eine Nachverdichtung des Gebietes und entsprechende Erleichterungen für den Bauherren ermöglicht werden. Dadurch soll die zeitgem��ße Entwicklung vorangetrieben werden. Die Stadt Vilsbiburg möchte den bisherigen Bebauungsplan außer Kraft setzen, bei einer etwaigen Aufhebung erfolgt dann eine Beurteilung von Bauvorhaben in der Regel nach § 34 BauGB (Einfügen in den Innenbereich). |
| Anhänge |
Begründung
Planzeichnung/Plandokument
Anschreiben/Bekanntmachung
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