Kreisfreie Stadt Landshut
Standortbeschreibung
Landshut, eine Stadt bekannt durch ihre 800-jährige Geschichte, ihre Baudenkmäler und Kunstschätze, macht nicht nur wegen der historischen Vergangenheit von sich reden. Der Wirtschaftsstandort Stadt Landshut ist ein leistungsfähiger und zukunftsorientierter Investitionsraum mitten in Bayern.
Das Oberzentrum Landshut (60 Kilometer nordöstlich von München) mit dem Regierungssitz und vielen bedeutenden Unternehmen bildet das administrative und wirtschaftliche Zentrum Niederbayerns. Die Stadt Landshut ist Mitglied der Initiative Europäische Metropolregion München (EMM).
Im Stadtgebiet leben 70.440 Einwohner. Im engeren Wirtschaftsraum Landshut leben über 462.000 Einwohner, die auf die Regierungshauptstadt orientiert sind. Der Bedeutungsüberschuss der Stadt wird größer, weil die Dynamik im Umfeld des Verdichtungsraumes München wächst. Die Stadt Landshut liegt im Einzugsbereich des Flughafen München (Fahrzeit 20 Minuten) und profitiert von der dortigen Entwicklung.
Am Wirtschaftsstandort Landshut sind attraktive Gewerbeflächen ausgewiesen, die für Investoren optimale Voraussetzungen bieten. Die Verwaltung ist Maßnahmen der Wirtschaftsförderung besonders verpflichtet und bietet dem Investor beste Bedingungen für seine individuelle Entwicklung innerhalb der Stadt. Hervorragende Verkehrsanbindung und Erschließung (z.B. hochbitratige Breitbandtechnik) zeichnen die Gewerbegebiete in der Stadt Landshut aus.
Es ist das Ziel der Stadt, weitere Arbeitsplätze zu den Menschen der Stadt zu holen und die wirtschaftliche Stärke der Region Landshut zu sichern, um auf die gegenwärtigen Situationen und Herausforderungen der heutigen Zeit ausreichend reagieren zu können.
Weitere Informationen finden Sie obenstehend!
Hebesätze
| Gewerbesteuerhebesatz | 2024 | 420 | |
| Hebesatz der Grundsteuer B | 2024 | 430 |
Firmenstandorte
| 395 | |
| 1.072 | |
| 372 | |
| 362 | |
| 166 | |
| 898 | |
| 1.284 |
Bevölkerung
| Bevölkerung | 2024 | 71.863 | |
| Bevölkerung | 2023 | 75.272 | |
| Veränderung in % | -4,5 % |
Sozialvers. Beschäftigte
| Beschäftigung | 2024 | 2023 | Veränderung in % |
| Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt | 40.201 | 40.299 | -0,2 % |
| Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) | 7.377 | 7.742 | -4,7 % |
Verkehrsinfrastruktur
| Bundesstraße | B AS B 15 Regensburg-Rosenheim | 0 km |
| Autobahn | A AS Landshut-Nord, BAB A92 München-Passau | 6 km |
| Autobahn | A AS Landshut-West, BAB A92 München-Passau | 10 km |
| Bundesstraße | B AS B 11 München-Deggendorf | 0 km |
| Flughafen | In München | 35 km |
Kommunale Infrastruktur
| Krankenhaus | In Klinikum Landshut | 0 km |
| Hochschule | In Universität Regensburg | 60 km |
| Hochschule | In Universität München | 65 km |
| Krankenhaus | In Landshut - Kreiskrankenhaus | 0 km |
| Hochschule | In Landshut | 0.5 km |
| Hochschule | In Universität Passau | 120 km |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
| Zwischen Pulverturmstraße, Schönbrunner Straße und Hagrainer Straße, BBP Nr. 05-77 "Zwischen Pulverturmstraße, Schönbrunner Straße und Hagrainer Straße", Deckblatt Nr. 1 | |
| Art des Planes | Bebauungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Allgemeines Wohngebiet (WA), Urbanes Gebiet (MU) Erläuterungen |
| Fristende | 23.01.2026 |
| Planinhalt | Auf dem ehemaligen Produktionsgelände der Landshuter Brauhaus AG sollen neue Wohngebäude sowie Verwaltungsgebäude entstehen. Hierfür wird das Gebiet in ein allgemeines Wohngebiet sowie ein urbanes Gebiet mit gewerblichem Anteil umgeplant. |
| Anhänge | Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument |
| Zwischen Klötzlmüllerstraße und Klötzlmühlbach, BBP Nr. 02-34 DB 1 "Zwischen Klötzlmüllerstraße und Klötzmühlbach" | |
| Art des Planes | Bebauungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen |
| Fristende | 23.01.2026 |
| Planinhalt | Erneute, verkürzte Auslegung. Es wurden folgende Änderungen und Ergänzungen an den Festsetzungen vorgenommen: - Richtigstellung der Standorte der vorhandenen Biotopbäume außerhalb des Geltungsbereiches, diese werden nun als Hinweise durch Planzeichnung dargestellt. - Verzicht auf die östliche der beiden im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Brücken über den Klötzlmühlbach; dementsprechend Einbeziehung des ehem. Brückenbereiches in den Geltungsbereich des Deckblattes Nr. 1 mit Festsetzung einer Wasserfläche, zusätzlich entsprechende Erweiterung der öffentlichen Grünfläche. - Festsetzung weiterer zu pflanzender Bäume entlang des Klötzlmühlbaches. - Korrekturen beim Straßenbegleitgrün an der Planstraße A. - Zulassung von Einfriedungen in den Baufeldern 1 -6 sowie 10-12. - Verschiebung der vier Carsharing-Stellplätze an die Klötzlmüllerstraße. - Korrekturen der Tiefgaragenabgrenzungen im Bereich der Parzellen 11 und 12. - Textanpassungen bei den Festsetzungen C. 4.1 und C. 4.2 zum Immissionsschutz. Weitere Änderungen oder Ergänzungen an den Festsetzungen erfolgten nicht. |
| Anhänge | Gutachten/Vorplanungen Begründung Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument |
