Kreisfreie Stadt Landshut
Standortbeschreibung
Landshut, eine Stadt bekannt durch ihre 800-jährige Geschichte, ihre Baudenkmäler und Kunstschätze, macht nicht nur wegen der historischen Vergangenheit von sich reden. Der Wirtschaftsstandort Stadt Landshut ist ein leistungsfähiger und zukunftsorientierter Investitionsraum mitten in Bayern.
Das Oberzentrum Landshut (60 Kilometer nordöstlich von München) mit dem Regierungssitz und vielen bedeutenden Unternehmen bildet das administrative und wirtschaftliche Zentrum Niederbayerns. Die Stadt Landshut ist Mitglied der Initiative Europäische Metropolregion München (EMM).
Im Stadtgebiet leben 70.440 Einwohner. Im engeren Wirtschaftsraum Landshut leben über 462.000 Einwohner, die auf die Regierungshauptstadt orientiert sind. Der Bedeutungsüberschuss der Stadt wird größer, weil die Dynamik im Umfeld des Verdichtungsraumes München wächst. Die Stadt Landshut liegt im Einzugsbereich des Flughafen München (Fahrzeit 20 Minuten) und profitiert von der dortigen Entwicklung.
Am Wirtschaftsstandort Landshut sind attraktive Gewerbeflächen ausgewiesen, die für Investoren optimale Voraussetzungen bieten. Die Verwaltung ist Maßnahmen der Wirtschaftsförderung besonders verpflichtet und bietet dem Investor beste Bedingungen für seine individuelle Entwicklung innerhalb der Stadt. Hervorragende Verkehrsanbindung und Erschließung (z.B. hochbitratige Breitbandtechnik) zeichnen die Gewerbegebiete in der Stadt Landshut aus.
Es ist das Ziel der Stadt, weitere Arbeitsplätze zu den Menschen der Stadt zu holen und die wirtschaftliche Stärke der Region Landshut zu sichern, um auf die gegenwärtigen Situationen und Herausforderungen der heutigen Zeit ausreichend reagieren zu können.
Weitere Informationen finden Sie obenstehend!
Hebesätze
| Gewerbesteuerhebesatz | 2024 | 420 | |
| Hebesatz der Grundsteuer B | 2024 | 430 |
Firmenstandorte
| 395 | |
| 1.072 | |
| 372 | |
| 362 | |
| 166 | |
| 898 | |
| 1.284 |
Bevölkerung
| Bevölkerung | 2024 | 71.863 | |
| Bevölkerung | 2023 | 75.272 | |
| Veränderung in % | -4,5 % |
Sozialvers. Beschäftigte
| Beschäftigung | 2024 | 2023 | Veränderung in % |
| Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt | 40.201 | 40.299 | -0,2 % |
| Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) | 7.377 | 7.742 | -4,7 % |
Verkehrsinfrastruktur
| Autobahn | A AS Landshut-Nord, BAB A92 München-Passau | 6 km |
| Bundesstraße | B AS B 15 Regensburg-Rosenheim | 0 km |
| Autobahn | A AS Landshut-West, BAB A92 München-Passau | 10 km |
| Bundesstraße | B AS B 11 München-Deggendorf | 0 km |
| Flughafen | In München | 35 km |
Kommunale Infrastruktur
| Hochschule | In Landshut | 0.5 km |
| Hochschule | In Universität Passau | 120 km |
| Krankenhaus | In Klinikum Landshut | 0 km |
| Hochschule | In Universität Regensburg | 60 km |
| Hochschule | In Universität München | 65 km |
| Krankenhaus | In Landshut - Kreiskrankenhaus | 0 km |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
| Gewerbegebiet Münchnerau - An der Fuggerstraße, BBP Nr. 10-105/1 "Gewerbegebiet Münchnerau - An der Fuggerstraße - Teilbereich 1 | |
| Art des Planes | Bebauungsplan |
| Ausweisung nach BauNVO | Gewerbegebiet (GE), Sondergebiet Einzelhandel (SO EH), Sondergebiet Energie (SO E), Fläche für Gemeinbedarf Erläuterungen |
| Fristende | 12.01.2026 |
| Planinhalt | Bauleitpläne sind zu ändern, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Die Erforderlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass aus den bisherigen Baugenehmigungen die Notwendigkeit einer Vereinfachung und deutlicheren Klarheit im Bereich der Festsetzungen für die Gewerbenutzung ergibt, um die weitere bauliche Entwicklung des Gewerbegebietes zu gewährleisten. Außerdem ergibt sich durch die Errichtung einer Energiezentrale (Blockheizkraftwerk) an der Fuggerstraße ein Anpassungsbedarf. Zusätzlich anzupassen ist das Umfeld der Fuggerstraße aufgrund der Neuplanungen am Kreuzungsbereich zur Theodor-Heuss-Straße bzw. einer veränderten Straßenplanung im weiteren Verlauf der Fuggerstraße. Hinzukommen noch Änderungen im Westen durch eine Fläche für Gemeinbedarf sowie im Norden durch die Überplanung des ehemaligen Hitachi-Areal-Parkplatzes und bisher festgesetzter Flächen für die Landwirtschaft jeweils als Ausweisung von Gewerbegebietsflächen sowie eine interne Ausgleichsfläche ganz im Nordwesten. Des Weiteren ist es ein städtebauliches Ziel der Stadt Landshut, den Zentralen Versorgungsbereich Innenstadt dauerhaft zu erhalten und zu entwickeln. Das Gewerbegebiet ist im Einzelhandelsentwicklungskonzept als Ergänzungsstandort für den großflächigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandel definiert. Dementsprechend soll in diesem Bereich ein den Vorgaben des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes entsprechender Zulässigkeitsmaßstab für Einzelhandelsnutzungen etabliert werden. |
| Anhänge | Begründung Planzeichnung/Plandokument Umweltbericht |
