Hösbach

Lkr. Aschaffenburg, Reg.-Bez. Unterfranken

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 370
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 360 

Firmenstandorte

Industrie117
Einzehandel228
Großhandel81
Gastgewerbe60
Verkehr und Logistik22
Dienstleistung Personen255
Dienstleistung Unternehmen302

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 13.046  
Bevölkerung 2023 13.323  
Veränderung in %   -2,1 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt - 4.295 -
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) - -1.346 -

Verkehrsinfrastruktur

Autobahn A3 AS Hösbach 0 km
Bundesstraße B26 0.5 km
Bundesstraße B8 5 km
Autobahn A3 AS Goldbach 1 km
Flughafen In Frankfurt 51 km
DB-Bahnhof Am Ort 0 km
Bushaltestelle Am Ort 0 km
Flughafen In Großostheim/Ringheim 15 km

Kommunale Infrastruktur

Realschule In Aschaffenburg 6 km
Realschule Am Ort
Gymnasium In Aschaffenburg 6 km
Hochschule In Miltenberg 47 km
Krankenhaus In Aschaffenburg 6 km
Realschule In Bessenbach 12 km
Berufsschule In Obernburg 33 km
Hochschule In Würzburg-Schweinfurt 71 km
Berufsschule In Aschaffenburg 6 km
Gymnasium Am Ort
Hochschule In Technische Hochschule Aschaffenburg 6 km
Hochschule In Darmstadt 49 km
Hochschule In Frankfurt 40 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Industriegebiet B26 Süd Industriegebiet B26 Süd, Änderung 2, Teilbereich Hauptstraße 224 - 230
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Gewerbegebiet (GE) Erläuterungen
Fristende 21.08.2026
Planinhalt Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Industriegebiet B 26 Süd“, der am 04.11.1999 in Kraft getreten ist. Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes – Beschluss des Marktgemeinderates vom 11.06.2008 – wurde nach der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung aufgrund fehlen-der Bereitschaft zum Grundstücksverkauf für den geplanten Fuß- und Radweg nicht wei-tergeführt. Für das Grundstück Hauptstraße 230 liegt bereits eine konkrete Planung vor. Das Vorhaben ist derzeit bauplanungsrechtlich nicht zulässig, da Art und Umfang der hierfür erforderlichen Befreiungen und Abweichungen vom rechtsverbindlichen Bebau-ungsplan „Industriegebiet B 26 Süd“ den Grundzügen der Planung widersprechen. Zur Umsetzung der geplanten Entwicklung und Nutzung des Betriebsgrundstückes hat daher der Marktgemeinderat in seiner Sitzung vom 25.09.2025 den Beschluss zur Ände-rung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Industriegebiet B 26 Süd“ (§ 1 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB) gefasst. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll nicht nur das Betriebsgelände Haupt-straße 230, sondern auch die westlich angrenzenden Grundstücke Hauptstraße 224 und 226 bis zur Stichstraße beinhalten. Das Aufstellungsverfahren soll unter Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) – Bebauungsplan der Innenentwicklung – durchgeführt werden.