Wiesenfelden

Lkr. Straubing-Bogen, Reg.-Bez. Niederbayern

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 350
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 350 

Firmenstandorte

Industrie63
Einzehandel72
Großhandel26
Gastgewerbe11
Verkehr und Logistik5
Dienstleistung Personen38
Dienstleistung Unternehmen24

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 3.912  
Bevölkerung 2023 3.881  
Veränderung in %   0,8 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 371 426 -12,9 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) -1.356 -1.288 5,3 %

Verkehrsinfrastruktur

Autobahn A3 AS Wörth a.d. Donau, BAB A3 Passau-R 12 km
Autobahn A3 AS Kirchroth, BAB A3 Passau-R 10 km
Bundesstraße B20 AS Ascha 10 km
ICE-Haltestelle In Straubing 20 km
Flughafen In München 120 km
DB-Bahnhof In Straubing 20 km

Kommunale Infrastruktur

Krankenhaus In Straubing 20 km
Hochschule In Universität Regensburg 40 km
Hochschule In Fachhochschule Straubing 20 km
Hochschule In Universität Regensburg 40 km
Hochschule In Fachhochschule Landshut 75 km
Berufsschule In Straubing / Bogen 20 km
Realschule In Straubing / Bogen 20 km
Gymnasium In Straubing / Bogen 20 km
Krankenhaus In Wörth a. d. Donau 15 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Pfarrerfeld, BBP/GOP "Pfarrerfeld“ DB Nr. 1
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA), Eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) Erläuterungen
Fristende 06.03.2026
Planinhalt Die Gemeinde Wiesenfelden beabsichtigt anstelle eines festgesetzten, aber so bislang nicht realisierbaren Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel nun Wohnen und damit verträgliches Gewerbe zu entwickeln. Dazu soll der rechtskräftige Bebauungsplan entsprechend geändert werden. Entsprechend der bisher in der Umgebung festgesetzten Benachbarung von Wohnen und Gewerbe muss letzteres durch geeignete Einschränkungen auf einen mit Wohnen verträglichen Störgrad begrenzt werden.
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument
Pfarrerfeld, FNP, DB Nr. 35
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA), Eingeschränktes Gewerbegebiet (GEe) Erläuterungen
Fristende 06.03.2026
Planinhalt Die Gemeinde Wiesenfelden beabsichtigt anstelle eines bislang nicht realisierbaren Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel nun Wohnen und damit verträgliches Gewerbe zu entwickeln. Dazu soll der rechtsverbindliche Flächennutzungsplan parallel zum Bebauungsplan entsprechend geändert werden. Entsprechend der bisher in der Umgebung dargestellten Benachbarung von Wohnen und Gewerbe muss letzteres durch geeignete Einschänkungen auf einen mit Wohnen verträglichen Störgrad begrenzt werden.
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument
GE Markbüchl I + II, BBP „GE MARKBÜCHL“, DB Nr. 3 und BBP "GE MARKBÜCHL II", DB Nr. 1
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Gewerbegebiet (GE) Erläuterungen
Fristende 06.03.2026
Planinhalt Die Gemeinde Wiesenfelden beabsichtigt auf Antrag der örtlichen Grundstückseigentümer der Fl. Nr. 225/1, Gmkg. Zinzenzell das vorhandene Gewerbegebiet neu zu ordnen sowie Anpassungen hinsichtlich verschiedener Festsetzungen vorzunehmen. Für den nördlichen Teil ist die Errichtung einer Werkstatt und Lagerhalle eines Elektrofachbetriebes sowie Schaffung eines Friseurgeschäftes und für den südlichen Bereich der Bau eines Bürogebäudes mit Geschäftsräumen und einer Werkstatthalle sowie ggf. der spätere Bau eines Wohnhauses geplant. Aufgrund der Lage dieser Parzelle innerhalb verschiedener Bebauungspläne ist zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum einen der Bebauungsplan „GE Markbüchl“ mittels Deckblatt Nr. 3 und der Bebauungsplan „GE Markbüchl II“ mittels Deckblatt Nr. 1 zu ändern. Die Planung führt zu keiner wesentlichen Veränderung des Gebietscharakters und orientiert sich an dem ursprünglichem Bauleitplankonzept sowie an der bestehenden Planung. Zum Teil werden die planlichen und textlichen Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplanes durch Neuregelungen ergänzt oder geändert. Die weiteren bisherigen Festsetzungen behalten ihre Gültigkeit.
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument Begründung