Postmuenster

Lkr. Rottal-Inn, Niederbayern

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 350
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 350 

Firmenstandorte

Industrie61
Einzehandel31
Großhandel22
Gastgewerbe10
Verkehr und Logistik8
Dienstleistung Personen32
Dienstleistung Unternehmen38

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 2.419  
Bevölkerung 2023 2.460  
Veränderung in %   -1,7 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 342 331 3,3 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) -673 -629 7 %

Verkehrsinfrastruktur

Bundesstraße B AS B 20 Straubing-Salzburg 12 km
Autobahn A AS Landau a.d. Isar, BAB A92 Deg-München 40 km
Autobahn A AS Pocking, BAB A3 Passau-Regensburg 30 km
Bundesstraße B AS B 388 Passau-München 1 km
Flughafen In München 100 km

Kommunale Infrastruktur

Realschule In Pfarrkirchen 5 km
Berufsschule In Eggenfelden 12 km
Gymnasium In Pfarrkirchen 5 km
Hochschule In Fachhochschule Landshut 60 km
Hochschule In Universität Passau 60 km
Krankenhaus In Pfarrkirchen 5 km
Berufsschule In Pfarkirchen 5 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Änderung FNP, Deckblatt Nr. 7, Änderung FNP, Deckblatt Nr. 7
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Mischgebiet (MI) Erläuterungen
Fristende 21.07.2025
Planinhalt Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist der für die Änderung vorgesehene Bereich als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Die Neuausweisung von geeigneten neuen gemischten Bauflächen ist für die Gemeinde Postmünster nicht überall einfach umsetzbar, gibt es doch viele Einschränkungen. So beginnt im Bereich nordwestlich der Beckenrandstraße das Naherholungsgebiet um den Rottauensee. Südöstlich erstreckt sich das unter Denkmalschutz stehende Schloss Thurnstein mit den dazugehörigen Parkanlagen. Im Norden des Gemeindegebietes bildet die Rott eine natürliche „Bebauungsgrenze“. Im Südwesten ist eine weitere Ausweisung von Mischbauflächen wegen des angrenzenden Waldgebietes ebenfalls nicht möglich. Da eine weitere Zersiedlung zugunsten einer Nachverdichtung vermieden werden soll, ist das Gebiet östlich des örtlichen Friedhofs für die Ausweisung einer Mischbaufläche geeignet, zumal mit der Afterhausener Straße bereits eine öffentliche Verkehrserschließung vorhanden ist. Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 13.05.2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und im oben beschriebenen Geltungsbereich eine Mischbaufläche M gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO auszuweisen. Sonstige Belange werden durch die 7. Änderung nicht berührt.
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument Umweltbericht