Gangkofen
Lkr. Rottal-Inn, Reg.-Bez. Niederbayern
Standortbeschreibung
Weitere Informationen finden Sie obenstehend!
Hebesätze
Gewerbesteuerhebesatz | 2024 | 340 | |
Hebesatz der Grundsteuer B | 2024 | 400 |
Firmenstandorte
![]() | 194 |
![]() | 131 |
![]() | 80 |
![]() | 31 |
![]() | 9 |
![]() | 77 |
![]() | 102 |
Bevölkerung
Bevölkerung | 2024 | 6.161 | |
Bevölkerung | 2023 | 6.473 | |
Veränderung in % | -4,8 % |
Sozialvers. Beschäftigte
Beschäftigung | 2024 | 2023 | Veränderung in % |
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt | 1.549 | 1.526 | 1,5 % |
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) | -1.295 | -1.325 | -2,3 % |
Verkehrsinfrastruktur
Autobahn | A AS Dingolfing, BAB A92 Deg-München | 25 km |
Bundesstraße | B AS B 388 Passau-München | 0 km |
Bundesstraße | B AS B 15 Regensburg-Rosenheim | 11 km |
Flughafen | In München | 70 km |
Kommunale Infrastruktur
Gymnasium | In Eggenfelden | 17 km |
Krankenhaus | In Eggenfelden | 17 km |
Hochschule | In Universität Regensburg (120 km) | 0 km |
Hochschule | In Universität München | 95 km |
Realschule | In Eggenfelden | 17 km |
Berufsschule | In Landshut | 35 km |
Berufsschule | In Eggenfelden | 17 km |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
Gewerbegebiet Gangkofen West II, BBP/GOP "Gewerbegebiet Gangkofen West II" | |
Art des Planes | Bebauungsplan |
Ausweisung nach BauNVO | Gewerbegebiet (GE) Erläuterungen |
Fristende | 26.11.2025 |
Planinhalt | Eine in Gangkofen ansässige Firmengruppe beabsichtigt im Hinblick auf die langfristige Sicherung des Betriebsstandorts eine Erweiterung ihrer Betriebsfläche. Nordwestlich des bestehenden Werksgeländes sind der Neubau von zwei Lagerhallen, davon eine mit Büronutzung im 1. OG (Erweiterungsbereich 1) sowie südwestlich die Umnutzung von Brachflächen zu offenen Lagerplätzen geplant (Erweiterungsbereich 2). Im Norden soll ein bestehender Gewerbebau aufgestockt und nachverdichtet werden. Zudem umfasst der Bebauungsplan auch große Teile des Bebauungsplans „GE Gangkofen West“ mit Rechtskraft vom 14.12.2000. Die Flächen, die den Umgriff des parallel durchgeführten Teilaufhebungsverfahren umfassen, wurden über viele Jahre auf der Grundlage von Einzelbaugenehmigungen und Ausnahmeerteilungen mehr oder weniger stark abweichend von den Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans entwickelt. Im Hinblick auf eine rechtliche Klarstellung sollen die Festsetzungen nunmehr im Rahmen des Bebauungsplans „GE Gangkofen West II“ entsprechend der realen Situation angepasst werden. Dabei wird darauf geachtet, dass gegenüber den bisherigen Festsetzungen keine bestehenden Bau- und Nutzungsrechte eingeschränkt werden. |
Gewerbegebiet Gangkofen West II, BBP/GOP "Gewerbegebiet Gangkofen West II" | |
Art des Planes | Bebauungsplan |
Ausweisung nach BauNVO | Gewerbegebiet (GE) Erläuterungen |
Fristende | 26.11.2025 |
Planinhalt | Eine in Gangkofen ansässige Firmengruppe beabsichtigt im Hinblick auf die langfristige Sicherung des Betriebsstandorts eine Erweiterung ihrer Betriebsfläche. Nordwestlich des bestehenden Werksgeländes sind der Neubau von zwei Lagerhallen, davon eine mit Büronutzung im 1. OG (Erweiterungsbereich 1) sowie südwestlich die Umnutzung von Brachflächen zu offenen Lagerplätzen geplant (Erweiterungsbereich 2). Im Norden soll ein bestehender Gewerbebau aufgestockt und nachverdichtet werden. Zudem umfasst der Bebauungsplan auch große Teile des Bebauungsplans „GE Gangkofen West“ mit Rechtskraft vom 14.12.2000. Die Flächen, die den Umgriff des parallel durchgeführten Teilaufhebungsverfahren umfassen, wurden über viele Jahre auf der Grundlage von Einzelbaugenehmigungen und Ausnahmeerteilungen mehr oder weniger stark abweichend von den Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans entwickelt. Im Hinblick auf eine rechtliche Klarstellung sollen die Festsetzungen nunmehr im Rahmen des Bebauungsplans „GE Gangkofen West II“ entsprechend der realen Situation angepasst werden. Dabei wird darauf geachtet, dass gegenüber den bisherigen Festsetzungen keine bestehenden Bau- und Nutzungsrechte eingeschränkt werden. |
Anhänge | Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument |
Gewerbegebiet Gangkofen West II, FNP/LP, Deckblatt Nr. 56 | |
Art des Planes | Flächennutzungsplan |
Ausweisung nach BauNVO | Gewerbegebiet (GE) Erläuterungen |
Fristende | 26.11.2025 |
Planinhalt | Eine in Gangkofen ansässige Firmengruppe beabsichtigt im Hinblick auf die langfristige Sicherung des Betriebsstandorts eine Erweiterung ihrer Betriebsfläche. Nordwestlich des bestehenden Werksgeländes sind der Neubau von zwei Lagerhallen, davon eine mit Büronutzung im 1. OG (Erweiterungsbereich 1) sowie südwestlich die Umnutzung von Brachflächen zu offenen Lagerplätzen geplant (Erweiterungsbereich 2). Im Norden soll ein bestehender Gewerbebau aufgestockt und nachverdichtet werden. Zudem umfasst der Bebauungsplan auch große Teile des Bebauungsplans „GE Gangkofen West“ mit Rechtskraft vom 14.12.2000. Die Flächen, die den Umgriff des parallel durchgeführten Teilaufhebungsverfahren umfassen, wurden über viele Jahre auf der Grundlage von Einzelbaugenehmigungen und Ausnahmeerteilungen mehr oder weniger stark abweichend von den Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplans entwickelt. Im Hinblick auf eine rechtliche Klarstellung sollen die Festsetzungen nunmehr im Rahmen des Bebauungsplans „GE Gangkofen West II“ entsprechend der realen Situation angepasst werden. Dabei wird darauf geachtet, dass gegenüber den bisherigen Festsetzungen keine bestehenden Bau- und Nutzungsrechte eingeschränkt werden. |
Anhänge | Begründung Planzeichnung/Plandokument |