Bad Birnbach
Standortbeschreibung
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Hebesätze
Gewerbesteuerhebesatz | 2024 | 370 | |
Hebesatz der Grundsteuer B | 2024 | 380 |
Firmenstandorte
![]() | 110 |
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Bevölkerung
Bevölkerung | 2023 | 6.003 | |
Bevölkerung | 2022 | 5.947 | |
Veränderung in % | 0,9 % |
Sozialvers. Beschäftigte
Beschäftigung | 2023 | 2022 | Veränderung in % |
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt | 2.242 | 2.247 | -0,2 % |
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) | -64 | -70 | -8,6 % |
Verkehrsinfrastruktur
Bundesstraße | B AS B 388 Passau-München | 3 km |
Autobahn | A AS Pocking, BAB A3 Passau-Regensburg | 25 km |
Flughafen | In München | 110 km |
DB-Bahnhof | In Bad Birnbach/Bayerbach | 7 km |
Kommunale Infrastruktur
Realschule | In Pfarrkirchen | 13 km |
Berufsschule | In Pfarrkirchen | 13 km |
Hochschule | In Universität Passau | 47 km |
Krankenhaus | In Pfarrkirchen | 13 km |
Berufsschule | In Eggenfelden | 28 km |
Gymnasium | In Pfarrkirchen | 13 km |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
Grottham, OAS "Grottham", Deckblatt Nr. 1 | |
Art des Planes | Sonstige |
Ausweisung nach BauNVO | Sonstiges (S) Erläuterungen |
Fristende | 30.06.2025 |
Planinhalt | Ziel der Änderung ist die Anpassung des ursprünglichen Geltungsbereichs der Satzung im Hinblick auf eine städtebaulich sinnvolle Lösung sowie Berücksichtigung der Entwicklungsmöglichkeiten für den Gesamtort Grottham. Hierzu soll der Geltungsbereich im nördlichen, hangaufwärts liegenden Bereich zurückgenommen werden und stattdessen eine Erweiterung nach Osten erfolgen. Der bisherige, nördlich der Anwesen Grottham 18 und 19 gelegene Geltungsbereich greift über die bestehende Geländekante oberhalb der Bestandsbebauung in den landwirtschaftlichen Außenbereich aus. Eine Bebauung im bisher ausgewiesenen nördlichen Geltungsbereich wäre zudem äußerst landschaftswirksam und als zweite Reihe zu interpretieren. Auch würde eine Erschließung aufgrund der nach Süden abfallenden Hanglage große Aufwendungen für die Straßenerschließung sowie die Ver- und Entsorgung der zu errichtenden Gebäude bedeuten. Die Erweiterung nach Osten bleibt unterhalb der Geländekante und orientiert sich zudem an der bereits bestehenden Erschließungsstraße mit den vorhandenen Wasser- und Kanalleitungen. Weiterhin wird im Bereich der bestehenden Feldzufahrt östlich des Anwesens Grottham 18 - Westseite Fl.Nr. 626 - ein von Bebauung freizuhaltender Bereich definiert. Dieser Bereich soll unversiegelt und von baulichen Nutzungen unberührt bleiben. Dieser Geländestreifen soll im Fall von Starkregenereignissen das hangabwärtsfließende Niederschlagswasser zunächst schadlos aufnehmen, dem südlich der bestehenden Erschließungsstraße verlaufenden Graben zuführen und weiter auf den unbebauten Teil des Flurstücks 630 ableiten. Zudem wird die Satzung in diesem Bereich abgerundet und damit ein städtebaulich sinnvoller Ortsrand ausgebildet. Dieser Bereich schließt unmittelbar an die bestehende Erschließungsstraße an, ist bereits von 3 Seiten von Bebauung umgeben und bildet den Ortrand von Grottham Richtung Südosten abschließend aus. |
Anhänge | Planzeichnung/Plandokument |