Bayerbach

Lkr. Rottal-Inn, Reg.-Bez. Niederbayern

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 340
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 370 

Firmenstandorte

Industrie34
Einzehandel21
Großhandel15
Gastgewerbe16
Verkehr und Logistik0
Dienstleistung Personen23
Dienstleistung Unternehmen26

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 1.674  
Bevölkerung 2023 1.706  
Veränderung in %   -1,9 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 376 243 54,7 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) -353 -492 -28,3 %

Verkehrsinfrastruktur

Bundesstraße B AS B 388 Passau-München 3 km
Autobahn A AS Pocking, BAB A3 Passau-Regensburg 20 km
DB-Bahnhof In Bad Birnbach/Bayerbach 7 km
Flughafen In München 110 km

Kommunale Infrastruktur

Realschule In Pfarrkirchen 20 km
Hochschule In Universität Passau 45 km
Krankenhaus In Pfarrkirchen 20 km
Berufsschule In Eggenfelden 35 km
Berufsschule In Pfarrkirchen 20 km
Gymnasium In Pfarrkirchen 20 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Vital-Kurcamping Bayerbach, Vorhabenbezogener BBP "Vital-Kurcamping Bayerbach", Deckblatt Nr. 6
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Sondergebiet (SO) Erläuterungen
Fristende 11.01.2026
Planinhalt Die Nutzungen innerhalb des Campingplatzes im Ortsteil Huckenham im Westen der Gemeinde Bayerbach sollen erweitert werden. Dazu ist eine Änderung des Bebauungsplans durch Deckblatt Nr. 6 auf Teilflächen seines bisherigen räumlichen Geltungsbereiches erforderlich. Das Planungsgebiet betrifft den nördlichen Bereich und die Flurstücke Nr. 674/56, 674/91, 943/1 TF, 943/2, 995/1 TF, 1056/2, 1056/5, 1056/9, 1056/11, 1062/6 und 1062/8 TF jeweils Gmkg. Steinberg. Die Flächen sind bereits als Sondergebiet Camping festgesetzt. Um neue Freizeitanlagen sowie Stellplätze zu ermöglichen muss die überbaubare Grundstücksfläche erweitert werden. Zudem soll die Nutzung der bestehenden Speisewirtschaft von gebietsversorgend auf einen größeren Nutzerkreis geändert werden. Der Schallschutz soll dementsprechend geregelt werden. Da es sich nur um geringe Änderungen handelt und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird der rechtskräftige Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert.
Anhänge Begründung