Arnstorf

Lkr. Rottal-Inn, Niederbayern

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 295
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 325 

Firmenstandorte

Industrie147
Einzehandel111
Großhandel55
Gastgewerbe41
Verkehr und Logistik12
Dienstleistung Personen97
Dienstleistung Unternehmen94

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 6.495  
Bevölkerung 2023 7.548  
Veränderung in %   -14 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 5.148 5.036 2,2 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) 919 825 11,4 %

Verkehrsinfrastruktur

Autobahn A AS Landau a. d. Isar, BAB A92 Deg-M 20 km
Autobahn A AS Dingolfing, BAB A92 Deg-München 28 km
Bundesstraße B AS B 20 Cham-Berchtesgaden 6 km
Bundesstraße B AS B 8 Passau-Regensburg 25 km
Flughafen In München 100 km

Kommunale Infrastruktur

Gymnasium In Pfarrkirchen 18 km
Krankenhaus In Eggenfelden 23 km
Realschule In Pfarrkirchen 18 km
Berufsschule In Eggenfelden 23 km
Hochschule In Fachhochschule Deggendorf 40 km
Berufsschule In Pfarrkirchen 18 km
Hochschule In Universität Passau 55 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Hainberg 3, Vorhabenbezogener BBP/GOP "Hainberg 3"
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA), Dorfgebiet (MD), Gewerbegebiet (GE) Erläuterungen
Fristende 01.08.2025
Planinhalt Ziel dieser Bebauungsplanaufstellung ist zum einen die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Erweiterung einer bestehenden Gewerbegebietsfläche (GE) auf einer Fläche im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet „Hainberg“. Es handelt sich um notwendigen Erweiterungsflächen für bereits ortsansässige Firmen, die an diesem Standort bereits seit längerem ansässig sind und zur Stärkung ihrer Betriebsstandorte und zur Erhaltung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Erweiterungsflächen benötigen. Durch die aktuelle Planung soll die baurechtliche Grundlage für diese Entwicklungen geschaffen werden. Daher ist diese Erweiterung der gewerblichen Flächen für die wirtschaftliche Weiterentwicklung der Region und der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in dem ländlichen Raum mit besonderem Handlungsbedarf dringend erforderlich. Die unbebaute Planungsfläche, die als Gewerbeflächen festgesetzt werden soll, wird derzeit intensiv landwirtschaftlich als Ackerfläche und Intensivgrünland genutzt. Die Planungsfläche wird im Nordwesten durch die Staatsstraße St 2115 und im Nordosten durch bestehende Betriebsflächen begrenzt. Ein Streifen einer im rechtskräftigen Bebauungsplan „Baugebiet Hainberg“ festgesetzten Ortsrandeingrünung wird in den Geltungsbereich des aktuellen Bebauungsplanes einbezogen. Um den Anschluss an die bestehenden Betriebsgelände zu ermöglichen, wird diese Ortsrandeingrünung weiter nach Westen an die neue Geltungsbereichsgrenze ver-lagert. Da es sich um sinnvolle Betriebserweiterungen ansässiger Betriebe handelt, wurden keine Standortalternativen in Betracht gezogen und auf ihre Eignung hin geprüft. Die Erweiterungsfläche soll im Rahmen der Baugebietsausweisung zukünftig als Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO dargestellt werden.
Anhänge Planzeichnung/Plandokument Begründung Planzeichnung/Plandokument