Ruhmannsfelden
Lkr. Regen, Reg.-Bez. Niederbayern
Standortbeschreibung
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Hebesätze
Gewerbesteuerhebesatz | 2024 | 380 | |
Hebesatz der Grundsteuer B | 2024 | 400 |
Firmenstandorte
![]() | 36 |
![]() | 48 |
![]() | 20 |
![]() | 15 |
![]() | 8 |
![]() | 33 |
![]() | 23 |
Bevölkerung
Bevölkerung | 2024 | 2.023 | |
Bevölkerung | 2023 | 2.020 | |
Veränderung in % | 0,1 % |
Sozialvers. Beschäftigte
Beschäftigung | 2024 | 2023 | Veränderung in % |
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt | 600 | 618 | -2,9 % |
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) | -279 | -249 | 12 % |
Verkehrsinfrastruktur
Bundesstraße | B AS B 85 Passau-Weiden | 6 km |
Autobahn | A92 AS Deggendorf, BAB A92 Deg-München | 17 km |
Bundesstraße | B AS B 11 Deggendorf-Bayer. Eisenstein | 0 km |
Flughafen | In München | 140 km |
DB-Bahnhof | In Gotteszell | 4 km |
Kommunale Infrastruktur
Berufsschule | In Deggendorf | 25 km |
Hochschule | In Fachhochschule Deggendorf | 0 km |
Realschule | In Viechtach | 17 km |
Berufsschule | In Regen | 25 km |
Krankenhaus | In Viechtach | 17 km |
Gymnasium | In Viechtach | 17 km |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
SO Krematorium, BBP/GOP "SO Krematorium" | |
Art des Planes | Bebauungsplan |
Ausweisung nach BauNVO | Sondergebiet (SO) Erläuterungen |
Fristende | 25.08.2025 |
Planinhalt | Der Markt Ruhmannsfelden plant die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Krematorium“. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich derzeit als Grünfläche im Osten sowie im Westen als bestehende Fläche für den ruhenden Verkehr/Parkplatz dar. Das geplante sonstige Sondergebiet bietet Platz für ein Krematorium mit gewissen Erweiterungsmöglichkeiten. Die Gemeinde möchte somit für die Marktgemeinde an dieser Stelle von Ruhmannsfelden Baurecht für eines Krematoriums schaffen. Durch die vorliegende Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes östlich des bestehenden Friedhofes wird im Gewerbegebiet „Am Lerchenfeld“ die ausgewiesene Fläche für das Krematorium nicht benötigt und kann mittels einer separaten Deckblattänderung in eine Gewerbegebietsfläche umgewandelt werden, sodass eine zusätzliche freie und verkaufbare gewerbliche Fläche im Besitz der Gemeinde liegt. Der Markt ist somit weiterhin attraktiv sowohl für Betriebe als auch hinsichtlich des demographischen Wandels bzw. des Arbeitsmarktes. Ein Krematorium ist innerhalb eines ausgewiesenen Gewerbegebietes u. a. aus Pietäts Gründen nicht zulässig. Das vor kurzem ausgewiesene Sondergebiet „Krematorium“ im Anschluss an das Gewerbegebiet „Am Lerchenfeld“ wird nach Abschluss dieser Bauleitplanung zurückgenommen und soll in eine gewerbliche Fläche umgewandelt werden. |
Anhänge | Planzeichnung/Plandokument Begründung |
SO Krematorium, FNP, Deckblatt Nr. 28 | |
Art des Planes | Flächennutzungsplan |
Ausweisung nach BauNVO | Sondergebiet (SO) Erläuterungen |
Fristende | 25.08.2025 |
Planinhalt | Der Markt Ruhmannsfelden plant die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes „Krematorium“. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich derzeit als Grünfläche im Osten sowie im Westen als bestehende Fläche für den ruhenden Verkehr/Parkplatz dar. Das geplante sonstige Sondergebiet bietet Platz für ein Krematorium mit gewissen Erweiterungsmöglichkeiten. Die Gemeinde möchte somit für die Marktgemeinde an dieser Stelle von Ruhmannsfelden Baurecht für ein Krematoriums schaffen. Durch die vorliegende Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes östlich des bestehenden Friedhofes wird im Gewerbegebiet „Am Lerchenfeld“ die ausgewiesene Fläche für das Krematorium nicht benötigt und kann mittels einer separaten Deckblattänderung in eine Gewerbegebietsfläche umgewandelt werden, sodass eine zusätzliche freie und verkaufbare gewerbliche Fläche im Besitz der Gemeinde liegt. Der Markt ist somit weiterhin attraktiv sowohl für Betriebe als auch hinsichtlich des demographischen Wandels bzw. des Arbeitsmarktes. Ein Krematorium ist innerhalb eines ausgewiesenen Gewerbegebietes u. a. aus Pietäts Gründen nicht zulässig. Das vor kurzem ausgewiesene Sondergebiet „Krematorium“ im Anschluss an das Gewerbegebiet „Am Lerchenfeld“ wird nach Abschluss dieser Bauleitplanung zurückgenommen und soll in eine gewerbliche Fläche umgewandelt werden. Ziel der vorliegenden Planung ist die bauleitplanerische Vorbereitung für die zukünftige Nutzung der Fläche als sonstiges "Sondergebiet Krematorium“. |
Anhänge | Planzeichnung/Plandokument Begründung |