Bruckberg

Lkr. Landshut, Reg.-Bez. Niederbayern

Standortbeschreibung

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Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 380
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 340 

Firmenstandorte

Industrie99
Einzehandel72
Großhandel45
Gastgewerbe18
Verkehr und Logistik19
Dienstleistung Personen83
Dienstleistung Unternehmen79

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 5.700  
Bevölkerung 2023 5.743  
Veränderung in %   -0,7 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 2.064 1.961 5,3 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) -550 -610 -9,8 %

Verkehrsinfrastruktur

Autobahn A92 AS Bruckberg, BAB A92 Deg-München 3 km
Bundesstraße B1091 5 km

Kommunale Infrastruktur

Realschule In Landshut 5 km
Berufsschule In Landshut 5 km
Hochschule In Landshut 5 km
Gymnasium In Landshut 5 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Holunderstraße , Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Holunderstraße", Ortsteil Edlkofen
Art des Planes Ergänzung-/Einbeziehungs-/Innenbereichssatzung
Ausweisung nach BauNVO Sonstiges (S) Erläuterungen
Fristende 11.11.2025
Planinhalt Das Plangebiet ist bauplanungsrechtlich dem Innenbereich zuzuordnen. Im rechtswirksamen Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Gemeinde Bruckberg ist dieser Bereich als „bebauter Bereich im Außenbereich“ dargestellt. Nördlich des Planbereichs befindet sich bereits eine gewachsene Bebauung. Es vermittelt sich nun der Eindruck der Zugehörigkeit zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil Edlkofen. Diese schrittweise vollzogene Zugehörigkeit des Plangebietes zum Innenbereich soll durch die vorliegende Klarstellungssatzung deklaratorisch zum Ausdruck gebracht werden. Dabei wird die Grenze des Geltungsbereichs der Klarstellungssatzung an den bestehenden Gebäuden mit einem gewissen Umgriff gezogen. Darüber hinaus soll in Edlkofen südlich der Holunderstraße 1a und 1b ein weiteres Grundstück (Fl.Nr. 829/5, Gemarkung Bruckbergerau), das auch nach heutiger Betrachtung zum bauplanungsrechtlichen Außenbereich zu zählen ist, in den Geltungsbereich der Klarstellungssatzung einbezogen werden. So wird dem Bauwunsch eines Bauwilligen im geringen Umfang entsprochen und neues Baurecht für ein Wohnhaus geschaffen. Die Gemeinde Bruckberg möchte hier der Eigentümerfamille die Gelegenheit zur Wohnbebauung bieten ohne weiterer Vermarktung. Nach wie vor Ist die Nachfrage nach Baugrundstücken in der Gemeinde enorm hoch.
Anhänge Begründung Planzeichnung/Plandokument
Eggersdorf, EBS "Eggersdorf II"
Art des Planes Ergänzung-/Einbeziehungs-/Innenbereichssatzung
Ausweisung nach BauNVO Sonstiges (S) Erläuterungen
Fristende 17.11.2025
Planinhalt Die Gemeinde Bruckberg hat beschlossen, für einen Standorte in der Ortschaft Eggersdorf, eine städtebauliche Satzung zu erlassen, um eine geringfügige, dem örtlichen Bedarf angepasste Erweiterung von Bauflächen zu ermöglichen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wurde durch die Gemeinde Bruckberg am 20.08.2024 die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB befürwortet. Ziel und Zweck der Satzung ist es, die betroffene Grundstücksfläche im Außenbereich in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil zu integrieren und hierfür eine bauliche Nutzung zu ermöglichen, entsprechend der bestehenden Umgebungsbebauung. Damit unterliegen künftige Bauvorhaben auf der mit einbezogenen Grundstücksfläche der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit nach § 34 BauGB.
Anhänge Planzeichnung/Plandokument Begründung Planzeichnung/Plandokument