Schönberg

Lkr. Freyung-Grafenau, Reg.-Bez. Niederbayern

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 310
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 320 

Firmenstandorte

Industrie46
Einzehandel86
Großhandel32
Gastgewerbe26
Verkehr und Logistik8
Dienstleistung Personen50
Dienstleistung Unternehmen55

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 3.925  
Bevölkerung 2023 3.902  
Veränderung in %   0,6 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 1.839 1.817 1,2 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) 179 182 -1,6 %

Verkehrsinfrastruktur

Autobahn A AS Deggendorf, BAB A92 Deg-M 35 km
Bundesstraße B AS B 533 CZ-Freyung-Deggendorf 0 km
Autobahn A AS Hengersberg, BAB A3 Passau-Regensburg 25 km
Flughafen In München 150 km

Kommunale Infrastruktur

Berufsschule In Grafenau 8 km
Krankenhaus In Grafenau 8 km
Gymnasium In Grafenau 8 km
Hochschule In Universität Passau 40 km
Realschule In Grafenau 8 km
Berufsschule In Waldkirchen 40 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Haibach Nord, EGS "Haibach Nord"
Art des Planes Ergänzung-/Einbeziehungs-/Innenbereichssatzung
Ausweisung nach BauNVO Mischgebiet (MI) Erläuterungen
Fristende 30.01.2026
Planinhalt Der Gemeinderat des Marktes Schönberg hat am 05.03.2024 beschlossen, eine Ergänzungssatzung für das nordöstlich an den bebauten Ortsteil Haibach angrenzende Grundstück mit der Flurnummer 805/2 (Teilfläche) der Gemarkung Kirchberg aufzustellen. Ziel und Zweck der Satzung ist es, die Bebauung des Ortsteils in städtebaulich geordneter Weise zu ermöglichen. Dies eröffnet für die dort ansässige und zum Planbereich benachbarte Schreinerei die Möglichkeit, ihren Betrieb durch Lagerflächen und Unterstellhalle zu erweitern und am Standort zu festigen. Für das Gebiet wird zur Einbindung in die freie Landschaft eine Ortsrandeingrünung im Norden und Osten angestrebt. Der beabsichtigten Bebauung steht bisher bauplanungsrechtlich die Lage außerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsbereichs, d.h. die Lage im planerischen Außenbereich entgegen. Um die Bebauung am nordöstlichen Ortsrand Haibachs in städtebaulich geordneter Weise abzurunden, soll die entsprechende Fläche mit einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB in den Innenbereich einbezogen werden.
Anhänge Planzeichnung/Plandokument