Perlesreut

Lkr. Freyung-Grafenau, Reg.-Bez. Niederbayern

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 340
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 320 

Firmenstandorte

Industrie61
Einzehandel50
Großhandel39
Gastgewerbe15
Verkehr und Logistik2
Dienstleistung Personen34
Dienstleistung Unternehmen31

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 2.863  
Bevölkerung 2023 2.931  
Veränderung in %   -2,3 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 646 646 0 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) -554 -532 4,1 %

Verkehrsinfrastruktur

Bundesstraße B AS B 85 Passau-Weiden 10 km
Bundesstraße B AS B 12 München-Prag 11 km
Autobahn A AS Aicha vorm Wald, BAB A3 Passau-R 26 km
Flughafen In München 168 km

Kommunale Infrastruktur

Hochschule In Universität Passau 30 km
Krankenhaus In Waldkirchen 17 km
Gymnasium In Freyung 15 km
Krankenhaus In Freyung 14 km
Krankenhaus In Grafenau 12 km
Berufsschule In Passau 30 km
Realschule In Freyung 15 km
Berufsschule In Waldkirchen 18 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Hötzerreuter Feld, BBP/GOP "GE Hötzerreuter Feld - Erweiterung 4"
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Gewerbegebiet (GE) Erläuterungen
Fristende 30.09.2025
Planinhalt Im Südwesten des Ortsteils Perlesreut befindet sich das Gewerbegebiet Hötzerreuter Feld mit gleichnamigem Bebauungs- und Grünordnungsplan. Das Gewerbegebiet wurde in den letzten Jahren bereits aufgrund neuer Betriebsansiedlungen erweitert. Anlass der Aufstellung der Erweiterung 4 des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „GE Hötzerreuter Feld“ ist das Bestreben, die Ansiedlung von Betriebsleiterwohnungen zu einem bestehenden Gewerbebetrieb, der sich angrenzend an das Hötzerreuter Feld befindet, zu ermöglichen. In diesem Fall handelt es sich um eine bisher im planungsrechtlichen Außenbereich gelegene Gewerbeansiedlung einer Schreinerei mit benachbartem Eigentümerwohnhaus. Ebenso gibt es zum Gewerbe gehörende Außenflächen (Stellplätze, Verkehrs- und Lagerflächen), Nebengebäude und Garagen. Durch die Bebauungsplanerweiterung soll die Ansiedlung von weiteren Betriebsleiterwohnungen ermöglicht werden, um die Betriebsnachfolge zu regeln. Gleichzeitig sind die Festsetzungen so gewählt, dass eine maßvolle Gewerbeerweiterung der Schreinerei, wenn auch aktuell von den Eigentümern nicht geplant, nicht von vorneherein ausgeschlossen wird, wenn deren Anbau oder Erweiterung den baurechtlichen Gegebenheiten (städtebaulichen Aspekten) entspricht und für den Erhalt des Betriebes notwendig werden sollte. Es ist keine Gewerbeausweisung oder -erweiterung in größerem Stil geplant. Das Maß der baulichen Nutzung ist gemäß § 16 Abs. 2 und 3 BauNVO durch die Festlegung der Grundflächenzahl (GRZ), der max. Gebäudehöhen (GH), die maximal erlaubte Dachneigung und durch die Baugrenzen der überbaubaren Grundstücksflächen ausreichend bestimmt. Aufgrund der Eigentümerstrukturen ist die Formulierung der Festsetzungen so gewählt, dass auch ein weiteres Betriebsleiterwohnhaus nicht ausgeschlossen ist. Jedoch ist zu beachten, dass die private Wohnfläche der Gewerbefläche untergeordnet bleit. Eine Verringerung der privaten Wohnfläche zu Gunsten von mehr Gewerbefläche ist möglich.
Anhänge Planzeichnung/Plandokument
Hötzerreuter Feld, FNP, Deckblatt Nr. 17
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Gewerbegebiet (GE) Erläuterungen
Fristende 30.09.2025
Planinhalt Der Markt Perlesreut hat per Marktratsbeschluss vom 22.05.2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan durch Deckblatt Nr. 17 zu ändern. Parallel zur Änderung wir der Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „GE Hötzerreuter Feld“ Erweiterung 4 aufgestellt. Der bisher als Flächen für Landwirtschaft ausgewiesene Geltungsbereich des Deckblatts Nr. 17 soll nun als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Mit der Ausweisung des Gewerbegebiets soll die Betriebsnachfolge für die bestehende Schreinerei durch die Errichtung von Betriebsleiterwohnen ermöglicht werden. Zudem soll, auch wenn bisher nicht geplant, eine maßvolle Erweiterung des Betriebes nicht von vorneherein ausgeschlossen werden. Die Planung erfolgt auf Antrag der Grundstückseigentümer.
Anhänge Planzeichnung/Plandokument