Perlesreut
Lkr. Freyung-Grafenau, Reg.-Bez. Niederbayern
Standortbeschreibung
Weitere Informationen finden Sie obenstehend!
Hebesätze
Gewerbesteuerhebesatz | 2024 | 340 | |
Hebesatz der Grundsteuer B | 2024 | 320 |
Firmenstandorte
![]() | 61 |
![]() | 50 |
![]() | 39 |
![]() | 15 |
![]() | 2 |
![]() | 34 |
![]() | 31 |
Bevölkerung
Bevölkerung | 2024 | 2.863 | |
Bevölkerung | 2023 | 2.931 | |
Veränderung in % | -2,3 % |
Sozialvers. Beschäftigte
Beschäftigung | 2024 | 2023 | Veränderung in % |
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt | 646 | 646 | 0 % |
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) | -554 | -532 | 4,1 % |
Verkehrsinfrastruktur
Bundesstraße | B AS B 85 Passau-Weiden | 10 km |
Autobahn | A AS Aicha vorm Wald, BAB A3 Passau-R | 26 km |
Bundesstraße | B AS B 12 München-Prag | 11 km |
Flughafen | In München | 168 km |
Kommunale Infrastruktur
Berufsschule | In Waldkirchen | 18 km |
Krankenhaus | In Freyung | 14 km |
Realschule | In Freyung | 15 km |
Krankenhaus | In Waldkirchen | 17 km |
Krankenhaus | In Grafenau | 12 km |
Berufsschule | In Passau | 30 km |
Gymnasium | In Freyung | 15 km |
Hochschule | In Universität Passau | 30 km |
Aktuelle Bauleitplanverfahren
WA Hatzerreut-Süd, BBP „WA Hatzerreut-Süd“ | |
Art des Planes | Bebauungsplan |
Ausweisung nach BauNVO | Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen |
Fristende | 07.10.2025 |
Planinhalt | Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung vom 13.02.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans „Hatzerreut – Süd“ beschlossen. Anlass und Zielsetzung der Planung ist die Schaffung dringend benötigter Wohnbauflächen zur Unterstützung und Erhaltung stabiler Bewohnerstrukturen innerhalb der Dorfgemeinschaft, sowie die Förderung von Eigentumsbildung, die langfristig einer Abwanderung aus Dorfgebieten entgegenwirkt und Bauland für ansässige Familien schafft. Es ist keine Baulandausweisung in größerem Stil geplant. Es besteht die Absicht von zwei ansässigen jungen Paaren/ Familien auf dem Grundstück Flur-Nr. 556 (Teilfläche) zwei Einfamilienhäuser zu errichten. Für eine Bauparzelle wurde in der Vergangenheit bereits die grundsätzliche Voraussetzung (Ergänzungssatzung „Hatzerreut – Süd“ vom 01.06.2006) für eine Bebauung geschaffen. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Marktgemeinde Perlesreut gesichert werden. Die allgemeinen Ziele gemäß § 1 Abs. 6 BauGB werden mit der Umsetzung des Bebauungsplans berücksichtigt. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Perlesreut ist das Plangebiet als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen, weshalb der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren durch Deckblatt Nr. 5 geändert wird. Eine Anbindung der Bauflächen an die bestehenden Erschließungsstrukturen (Wasser, Abwasser, Strom, Telekom, Breitband, etc.) ist aufgrund des direkten Anschlusses an die bestehende Bebauung ohne größeren Aufwand möglich. Das Plangebiet erfüllt durch seine attraktive Lage die Voraussetzungen für ein hochwertiges Wohngebiet. Es entsteht eine städtebaulich geschlossene Siedlungsfläche, eine ortsbildprägende Wirkung mit einem geschlossenen Ortsrand wird erzielt. Das Ortsbild wird durch diese zusätzliche Bebauung nicht negativ beeinträchtigt. |
Anhänge | Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument |
WA Hatzerreut-Süd, FNP, Deckblatt Nr. 5 | |
Art des Planes | Flächennutzungsplan |
Ausweisung nach BauNVO | Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen |
Fristende | 07.10.2025 |
Planinhalt | Am 13.02.2025 hat der Marktgemeinderat Perlesreut beschlossen, den Flächennutzungsplan südlich von Hatzerreut mit Deckblatt Nr. 5 zu ändern. Anlass und Zielsetzung der Planung ist die Schaffung dringend benötigter Wohnbauflächen zur Unterstützung und Erhaltung stabiler Bewohnerstrukturen innerhalb der Dorfgemeinschaft, sowie die Förderung von Eigentumsbildung, die langfristig einer Abwanderung aus Dorfgebieten entgegenwirkt und Bauland für ansässige Familien schafft. Es ist keine Baulandausweisung in größerem Stil geplant. Es besteht die Absicht von zwei ansässigen jungen Paaren/ Familien auf dem Grundstück Flur-Nr. 556 (Teilfläche) zwei Einfamilienhäuser zu errichten. Für eine Bauparzelle wurde in der Vergangenheit bereits die grundsätzliche Voraussetzung (Ergänzungssatzung „Hatzerreut – Süd“ vom 01.06.2006) für eine Bebauung geschaffen. Durch die Änderung des Flächennutzungsplans soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung der Marktgemeinde Perlesreut gesichert werden. Im Parallelverfahren wird das Verfahren für den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „Hatzerreut – Süd“ durchgeführt. |
Anhänge | Planzeichnung/Plandokument Planzeichnung/Plandokument |