Innernzell

Lkr. Freyung-Grafenau, Reg.-Bez. Niederbayern

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 280
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 320 

Firmenstandorte

Industrie24
Einzehandel25
Großhandel13
Gastgewerbe6
Verkehr und Logistik3
Dienstleistung Personen14
Dienstleistung Unternehmen14

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 1.516  
Bevölkerung 2023 1.562  
Veränderung in %   -2,9 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 193 188 2,7 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) -461 -484 -4,8 %

Verkehrsinfrastruktur

Autobahn A AS Hengersberg, BAB A3 Passau-Regensburg 20 km
Bundesstraße B AS B 85 Passau- Weiden 3 km
Bundesstraße B AS 533 CZ-Freyung-Deggendorf 0 km
Autobahn A AS Deggendorf, BAB A92 Deg-M 25 km
Flughafen In München 135 km

Kommunale Infrastruktur

Berufsschule In Grafenau 12 km
Berufsschule In Waldkirchen 45 km
Realschule In Grafenau 12 km
Hochschule In Universität Passau 52 km
Gymnasium In Grafenau 12 km
Hochschule In Fachhochschule Deggendorf 25 km
Krankenhaus In Grafenau 12 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

WA Tumiching – Zellerfeld I, FNP, Deckblatt Nr. 18 (Rücknahme WA Tumiching – Zellerfeld I)
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 30.01.2026
Planinhalt Die Gemeinde Innernzell hat am 09.09.2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan mit Deckblattnummer 18 zu ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplans zur Herausnahme des „WA Tumiching – Zellerfeld I“ umfasst die Teilflächen der Flurnummern 3016, 3009, 3002, 3030, 3035, 3037 sowie die Flurnummern 3038 und 3045 der Gemarkung Innernzell. Anlass der vorliegenden Deckblattänderung des Flächennutzungsplans ist die Einstellung des Verfahrens zum Bebauungsplan „Zellerfeld-Erweiterung“. In diesem Zusammenhang soll die im wirksamen Flächennutzungsplan bislang dargestellte Baufläche im Bereich „Zellerfeld-Erweiterung“ zurückgenommen werden. Ziel der Deckblattänderung ist die planungsrechtliche Anpassung des Flächennutzungsplans an die geänderten städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde durch Streichung der entsprechenden Bauflächen. Damit wird zugleich der Empfehlung der Regierung von Niederbayern entsprochen, die im Rahmen der landesplanerischen Stellungnahme angeregt hat, die Fläche aus dem Flächennutzungsplan zu entfernen.
Anhänge Planzeichnung/Plandokument