Stephansposching

Lkr. Deggendorf, Reg.-Bez. Niederbayern

Standortbeschreibung

Weitere Informationen finden Sie obenstehend!

Hebesätze

Gewerbesteuerhebesatz 2024 350
Hebesatz der Grundsteuer B 2024 340 

Firmenstandorte

Industrie88
Einzehandel37
Großhandel32
Gastgewerbe9
Verkehr und Logistik4
Dienstleistung Personen37
Dienstleistung Unternehmen48

Bevölkerung

Bevölkerung 2024 3.189  
Bevölkerung 2023 3.203  
Veränderung in %   -0,4 %  

Sozialvers. Beschäftigte

Beschäftigung 2024 2023 Veränderung in %
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte insgesamt 303 337 -10,1 %
Pendlersaldo (Einpendler - Auspendler) -1.177 -1.159 1,6 %

Verkehrsinfrastruktur

Autobahn A AS Autobahnkreuz Deggendorf, BAB A3-A92 14 km
Bundesstraße B AS B 8 Passau-Regensburg 2 km
Bundesstraße B AS B 11 Deggendorf-Landshut 5 km
Autobahn A AS Plattling-West, BAB A92 Deg-München 5 km
Flughafen In München 106 km
DB-Bahnhof In Plattling 8 km

Kommunale Infrastruktur

Hochschule In Universität Passau 65 km
Berufsschule In Deggendorf 15 km
Gymnasium In Deggendorf 15 km
Berufsschule In Straubing 22 km
Hochschule In Fachhochschule Deggendorf 15 km
Krankenhaus In Deggendorf 15 km
Realschule In Plattling 8 km

Aktuelle Bauleitplanverfahren

SO-Solarpark Am Bahnübergang Wischlburg, Vorhabenbezogener BBP "SO Solarpark am Bahnübergang Wischlburg", Deckblatt Nr. 1
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Sondergebiet Energie (SO E) Erläuterungen
Fristende 02.09.2025
Planinhalt Die Gemeinde Stephansposching hat beschlossen, den Bebauungsplan „Solarpark am Bahnübergang Wischlburg“ durch Deckblatt Nr. 1 zu ändern. Die durch das Deckblatt betroffene Fläche befindet sich auf den Fl.Nr. 1398 Gemarkung und Gemeinde Stephansposching und bemisst eine Fläche von 30.333 m². Durch den bestehenden Bebauungsplan besteht bereits Baurecht für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf dem überwiegenden Teil der Fläche. Im Norden ist im bisherigen Bebauungsplan jedoch eine Ausgleichsfläche verzeichnet, welche im Zuge der Änderung durch Deckblatt 1 auf externe Flächen verlagert wird. In den Bereich der ehemaligen Ausgleichsfläche wird nun die Baugrenze erweitert und im Zuge dessen die dort vorhandene Eingrünung weiter nach Norden verschoben. Vorgesehen ist, dass die bereits bestehende Freiflächen-Photovoltaikanlage nach Norden hin erweitert wird. Ziel ist es, die Erzeugung von erneuerbaren Energien weiter auszubauen und vorrangig diejenigen Standorte zu nutzen, die vorbelastet sind (vgl. LEP 6.2.3). Aufgrund der angrenzenden Bahnlinie im Süden ist der Standort bereits vorbelastet.
Anhänge Planzeichnung/Plandokument
WA Rottersdorfer Straße II, BBP/GOP "Rottersdorfer Strasse II"
Art des Planes Bebauungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 01.09.2025
Planinhalt Ziel der Deckblattänderung ist die Umwandlung einer potentiellen Mischgebietsfläche nach § 6 BauNVO Wohnbauflächen am südwestlichen Ortsrand von Stephansposching gemäß der beabsichtigten Nutzung in ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von rund 0,3 ha und knüpft an die bestehenden Siedlungseinheiten und technische Infrastrukturen im Umfeld an. Die Anderungsflächen liegen in privatem Eigentum und wurden bisher landwirtschaftlich genutzt.
Anhänge Begründung
WA Rottersdorfer Straße II, FNP, DB Nr. 27
Art des Planes Flächennutzungsplan
Ausweisung nach BauNVO Allgemeines Wohngebiet (WA) Erläuterungen
Fristende 01.09.2025
Planinhalt Ziel der Deckblattänderung ist die Umwandlung einer potentiellen Mischgebietsfläche nach § 6 BauNVO Wohnbauflächen am südwestlichen Ortsrand von Stephansposching gemäß der beabsichtigten Nutzung in ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von rund 0,3 ha und knüpft an die bestehenden Siedlungseinheiten und technische Infrastrukturen im Umfeld an. Die Anderungsflächen liegen in privatem Eigentum und wurden bisher landwirtschaftlich genutzt.
Anhänge Begründung