Bayerisches Ladenschlussgesetz – Neuerungen 2025
Am 10. Juli 2025 hat der Bayerische Landtag das neue Bayerische Ladenschlussgesetz (BayLadSchlG) verabschiedet. Das Gesetz bringt zahlreiche Erleichterungen für Handelsunternehmen und Kommunen mit sich und tritt bereits zum 1. August 2025 in Kraft.
Um Sie über die wichtigsten Neuerungen zu informieren, haben wir eine kompakte Übersicht zusammengestellt, die unter anderem unter Punkt III konkrete Handlungsempfehlungen für die kommunale Ebene enthält.
Zusammenfassend nimmt Herr Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK) wie folgt zum BayLadSchlG Stellung:
„Das neue bayerische Ladenschlussgesetz steht für mehr Freiräume im Handel dank weniger Regulierung. Die neuen Regeln, insbesondere zu den Einkaufsnächten an Werktagen, werden spürbar zur Belebung des Einzelhandels und der Innenstädte beitragen. Gewinner sind wir alle als Verbraucher, die Ladengeschäfte vor Ort und die Kommunen, die von bürokratischen Antragsverfahren entlastet werden. Die bayerischen IHKs begrüßen das neue Gesetz. Sie haben sich im Auftrag ihrer vielen Mitglieder aus dem Einzelhandel und Tourismus, aus der Immobilien- und Dienstleistungsbranche immer wieder in Gesprächen mit der Politik für eine Modernisierung des Ladenschlusses mit mehr Flexibilität und weniger Bürokratie eingesetzt."