Leerstandsmelder Bayern
Hier geht´s zum Webformular Leerstandsmelder Bayern
Wofür?
Gewerblicher Leerstand kann zur Gefahr für die Attraktivität der Kommune, nicht nur für Ortskerne und Stadtzentren, werden.
Ab sofort können Sie uns gewerbliche Leerstände jeder Art und Lage, ob im Zentrum oder im Gewerbegebiet ganz einfach über ein Webformular mitteilen. Das Verfahren eignet sich sowohl für die Vermarktung von ganz oder teilweise leerstehenden Gewerbeimmobilien über die Website standortportal.bayern, aber auch zur internen Erfassung einer Kommune von Leerständen als Vorstufe für ortsplanerische oder städtebauliche Maßnahmen.
Wer?
Jeder kann melden: private oder kommunale Eigentümer, Makler oder Privatpersonen, denen ein Leerstand aufgefallen oder bekannt ist. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kommune oder die IHK (siehe Ansprechpartner rechts), die für die betreffende Kommune zuständig ist.
Was?
Jeglicher gewerblicher Leerstand in einer Kommune Bayerns kann über das Webformular gemeldet werden: Hallenflächen, Büroflächen, Einzelhandelsflächen, Hotels oder Gaststätten usw. Erfasst werden die notwendigen Grunddaten zum Ansprechpartner und zum Objekt. Zusätzlich können auch Bilder, Pläne oder Exposés hochgeladen werden.
Wie?
Aus Datenschutz- und Qualitätsgründen werden Ihre Eingaben zunächst mit einer Bestätigung über die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse verifiziert. Danach erhält die Kommune und die zuständige IHK eine E-Mail über Ihre Meldung. Nach entsprechender Qualitätskontrolle und ggf. Ergänzungen wird der gewerbliche Leerstand entweder auf der Website standortportal.bayern angezeigt oder – wenn von der Kommune so gewollt - im internen System gespeichert. Unser Service ist kostenlos!
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