Onlinehilfe Erfassung Gewerbeimmobilie
Bereich Kontaktdaten
- Die mit * gekennzeichneten Felder sind eine Pflichtangabe
Für das Feld „Sie sind?“ stehen folgende Ansprechpartner-Typen zur Auswahl
- Eigentümer
- Eigentümergemeinschaft
- Eigentümer kommunal
- Makler
- Ansprechpartner
- Leerstandsmelder
Aufklapper Adresse Ansprechpartner
Optional kann die Adresse des Ansprechpartners aufgeklappt werden
Bereich Angaben zum Objekt
- Die mit * gekennzeichneten Felder sind eine Pflichtangabe
- Bitte Straße und Hausnummer getrennt eingeben
- Bei der Ortsangabe bitte zuerst die Postleitzahl eingeben, ab der dritten Zahl der Postleitzahl kann der dazugehörige Ort aus einer Auswahlliste übernommen werden
- Es ist mindestens eine Objektart anzukreuzen
- Eine Besonderheit betrifft die Eingabe der Attribute Nutzfläche (m²) und Verfügbar ab
- Hierzu wird am Ende des Webformulars unter Rechtliches ein Hinweis (in Orange) angezeigt, Größe und/oder Datum nach Möglichkeit zu schätzen
Aufklapper Objekt- & Lagedaten
- Die mit * gekennzeichneten Felder sind eine Pflichtangabe
- Für Objekt- und Lagebeschreibung stehen jeweils maximal 1.000 Zeichen zur Verfügung
- Für eine mögliche Zwischennutzung des Objektes stehen folgende Zeiträume zur Verfügung
- 1 Woche, 2 Wochen, 3 Wochen
- 1 Monat, 2 Monate, 3 Monate, 4 Monate, 5 Monate, 6 Monate
- 1 Jahr, 2 Jahre
Aufklapper Preise
Die Vergabeart beinhaltet drei Optionen
- Verkauf
- Vermietung
- Verkauf oder Vermietung
Bereiche Medien und sonstige Anmerkungen
- Die möglichen Bildformate sind .JPG und .PNG mit einer maximalen Dateigröße von 5 MB. Die Bilder werden automatisch auf maximal 1 MB heruntergerechnet
- Für das PDF ist ebenfalls eine maximale Dateigröße von 5 MB möglich
Bereich Rechtliches
- Die mit * gekennzeichneten Felder sind eine Pflichtangabe
- Bei korrekt ausgefüllten Webformular erhalten Sie nach dem Abschicken der Angaben eine Bestätigungsmail, erst nach erfolgter Bestätigung wird das Objekt der Kommune beziehungsweise der zuständigen IHK im System vorgelegt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Kommune oder die IHK, die für die betreffende Kommune zuständig ist.