Rechnerische Hilfestellung bei der Berechnung von Schwellenwerten für Wertsicherungsklauseln

Vertragliche Vereinbarungen über laufende Zahlungen verweisen häufig auf einen Preisindex. Damit wird sichergestellt, dass der Betrag, den der Gläubiger erhält, aktuell jener Geldsumme entspricht, die im Vertrag ursprünglich festgelegt wurde. Wenn langfristige Zahlungen auf diesem Wege vor einer Geldentwertung gesichert werden, spricht man von sog. Wertsicherungsklauseln.

Das statistische Bundesamt stellt einen Rechner zur Ermittlung des Indexstandes von Wertsicherungsklauseln zur Verfügung. Mit Hilfe des Rechners kann geprüft werden, ob ein bestimmter Schwellenwert (z.B. 5%) zur Anpassung eines bestehenden Vertrags erreicht ist. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Veränderungsrate beispielsweise seit Abschluss des Vertrages in Prozentpunkten auszurechnen. Umrechnungen sind auch von alten, nicht mehr fortgeführten Indizes auf den Verbraucherpreisindex für Deutschland möglich.

Seit Jahresbeginn 2003 erstellt das Stat. Bundesamt keine differenzierten Preisindizes nach Regionen und Haushaltsgruppen in Deutschland mehr. Der DIHK empfiehlt, Verträge, die Wertsicherungsklauseln mit Bezug auf solche Indizes enthalten, anzupassen und zukünftig nur noch den 'Verbraucherpreisindex für Deutschland' als Bezugsindex für Wertsicherungsklauseln zu verwenden. Weitere Infos zum Thema 'Wertsicherungsklauseln richtig gestalten' erhalten Sie beim DIHK.