Entwicklung der Verbraucherpreise

Als Grundlage für die Berechnung der Inflationsrate zählt der Verbraucherpreisindex (VPI) zu den zentralen volkswirtschaftlichen Daten, die im Rahmen der Konjunkturbeobachtung sowie der Wirtschafts- und Geldpolitik sehr bedeutsam sind. Darüber hinaus beziehen sich viele Verträge auf die Entwicklung des VPI, zum Beispiel werden Erhöhungen von gewerblichen Mieten oder Pachten an die Entwicklung des VPI gekoppelt.

Mit Januar 2019 wurde der vom Statistischen Bundesamt regelmäßig berechnete Verbraucherpreisindex für Deutschland vom bisherigen Basisjahr 2010 auf das Basisjahr 2015 umgestellt. Diese turnusmäßige Umstellung, die im Regelfall alle fünf Jahre erfolgt, ist erforderlich, um der Berechnung des Index aktuellere Verbrauchsgewohnheiten der privaten Haushalte zu Grunde legen zu können. Verträge, deren Wertsicherungsklauseln sich auf den VPI beziehen, haben ab sofort die neue Basis 2015 zu berücksichtigen.

Sollen Verträge, die an alte Indizes gekoppelt sind, angepasst werden, ist eine Umrechnung von der alten Basis auf die neue Basis bzw. vom alten auf den neuen Index erforderlich. Eine einfache Methode zur Umrechnung bietet das Statistische Bundesamt. Informationen dazu und zur Umstellung finden Sie unter dem weiterführenden Link.