Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) verlängert

Digitalisierungsschub verstetigt

Bauplanungs- und Umweltgenehmigungsverfahren können auch weiterhin rechtssicher und ‎ohne zeitlichen Aufschub digital erfolgen. Weil aufgrund von COVID-19 weiterhin die Ausgangs- und ‎Kontaktbeschränkungen die Umsetzung von Verwaltungsverfahren nahezu unmöglich macht, ‎wurde das PlanSIG, dass unter anderem vorsieht Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren auf Online-Beteiligungen und -Konsultationen umzustellen, bis zum 31.12.2022 verlängert. Die ‎ortsübliche oder öffentliche Bekanntmachung von Vorhaben oder die Auslegung von Plänen ‎kann weitgehend über das Internet erfolgen. Von Vor-Ort-Erörterungsterminen kann ‎abgesehen werden. Mit Zustimmung aller Beteiligten ist stattdessen auch eine Telefon- oder ‎Videokonferenz möglich.

Zeitgewinn für Unternehmen

Für die Unternehmen entsteht durch diesen Schritt in Richtung Digitalisierung der ‎Verwaltung ein Zeitgewinn. Dass dieser lang diskutierte Vorschlag umgesetzt und jetzt verlängert wurde, war ein richtiges Signal in einer für die Betriebe sehr schwierigen wirtschaftlichen Zeit. Im Gesetz ‎ist nach wie vor eine Evaluation vorgesehen. Nach der Frisverlängerung soll geprüft werden, ob sich die ‎Neuerungen bewährt haben und in das Regelverfahren übernommen werden können.‎

PlanSiG betrifft alle Bauleitplan- und Raumordnung- sowie Planfeststellungsverfahren ‎genauso wie immissionsschutzrechtliche Genehmigungen und Verfahren, für die eine ‎Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist. Aus Sicht der Wirtschaft bringt das Gesetz den Betrieben über den zu erwartenden Zeitgewinn bzw. dem Verhindern von ‎Verfahrensverzögerungen hinaus noch eine weitere Verbesserung. So haben die Träger von ‎Planungsvorhaben einen Anspruch darauf, dass die Behörden ihre Betriebs- und ‎Geschäftsgeheimnisse nicht unbefugt offenbaren. Die Unternehmen können einer solchen ‎Veröffentlichung im Internet widersprechen, wenn die Gefahr besteht, dass Betriebs- oder ‎Geschäftsgeheimnisse verletzt werden, oder wenn wichtige Sicherheitsbelange ‎dagegensprechen.‎