Berechnungsgrundlagen zur Grundsteuer

Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer eine Grundsteuererklärung einreichen. Hierzu werden sie im Frühjahr 2022 durch eine Allgemeinverfügung der jeweiligen Landesfinanzverwaltung (in Bayern: Bayerisches Landesamt für Steuern) öffentlich aufgefordert.

Die Erklärungen sollen ab dem 1. Juli 2022 elektronisch über das Portal „ELSTER - Ihr Online-Finanzamt“ (www.elster.de) abgegeben werden können. Sofern man noch kein Benutzerkonto hat, kann man sich bereits jetzt hierfür registrieren. Sollte eine elektronische Abgabe nicht möglich sein, kann die Erklärung auch auf Papier eingereicht werden.

Die „Vordrucke und Ausfüllanleitungen für die Grundsteuererklärung Bayern“ sind vom Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat als Bekanntmachung (VABayGrStBek) im Bayerisches Ministerialblatt (BayMBl. 2022 Nr. 162) vom 9. März 2022 veröffentlicht worden und sollen zumindest ab dem 1. Juli 2022 auch im Internet sowie in den Servicezentren der bayerischen Finanzämter bereitgestellt werden. Wenn man die Erklärung auf Papier einreichen möchte, muss hierfür nach Auskunft der bayerischen Finanzverwaltung kein gesonderter Antrag gestellt werden.

In allen Bundesländern muss die Grundsteuererklärung nach derzeitigem Stand spätestens bis zum 31. Oktober 2022 abgegeben werden.

Die „neue“ Grundsteuer ist dann erstmalig ab 2025 zu zahlen.

Die Vordrucke und Ausfüllanleitungen für die Grundsteuererklärung Bayern sowie weitere Einzelheiten finden Sie hier auf unserer Homepage zum Thema Grundsteuer (unter „Grundsteuererklärung ab 1. Juli 2022“).