EU-Millionen für unsere Innenstädte

Die bayerische EU-Innenstadt-Förderinitiative ergänzt den SonderfondsInnenstädte beleben, den das Bauministerium bereits im April eingerichtet hat. Kerstin Schreyer: Wir haben gesehen, dass viele Städte und Gemeinden sich stark engagieren möchten, um die Innenstädte und Ortskerne zu stärken und zu beleben. Diese Aufbruchsstimmung müssen wir nutzen. Zusätzliches Geld ist hier gut investiert. Denn die Bedarfe sind immens.
Die Mittel stammen aus dem Wiederaufbaufonds der Europäischen Union. Über das Programm REACT-EU unterstützt die EU die Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und den Übergang zu einer nachhaltigen, digitalen und zukunftsfähigen Wirtschaft. Dass die EU-Mittel nun in die Innenstädte fließen, ist kein Selbstläufer gewesen. Wir haben uns dafür stark gemacht und sind mit unseren Vorstellungen durchgedrungen. Ich freue mich sehr, dass die bayerischen Innenstädte nun auch von europäischen Fördermitteln profitieren. Das zeigt, dass Europa nicht nur in Brüssel stattfindet, sondern mit den Sorgen und Nöten der Menschen vor Ort zu tun hat, so Schreyer.


Die Mittel können unter anderem für ein städtebauliches Innenstadtmanagement eingesetzt werden. Neu ist, dass auch gemeindliches Personal bezuschusst werden kann. Denn die Gemeindeverwaltungen sind Profis, wenn es darum geht, Innenstadtakteure zu vernetzen, zu beraten und zu begleiten, unterstreicht die Ministerin. Auch im Bereich Digitalisierung gibt es Förderangebote. Ein digitaler Zwilling der Innenstadt hilft dabei, verwaltungsinterne Prozesse zur Innenstadtbelebung zu steuern. Schnittstellen für Bürgerbeteiligung und Akteure, die öffentlich Leistungen anbieten, machen den digitalen Zwilling zu einer effektiven Serviceplattform für alle Bürgerinnen und Bürger, so Schreyer. Daneben stehen in der neuen EU-Innenstadt-Förderinitiative auch die bewährten Förderangebote des Sonderfonds zur Verfügung.Diese haben sich bewährt, so Schreyer.


Bis 30. September 2021 können Interessensbekundungen bei den örtlich zuständigen Bezirksregierungen eingereicht werden. Bewerbungsunterlagen sowie weiterführende Informationen zu Fördergegenständen und -konditionen der EU-Innenstadt-Förderinitiative finden Sie unter neben stehendem Link.