Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) verlängert
Digitalisierungsschub verstetigt
Bauplanungs- und Umweltgenehmigungsverfahren können auch weiterhin rechtssicher und ohne zeitlichen Aufschub digital erfolgen. Weil aufgrund von COVID-19 weiterhin die Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen die Umsetzung von Verwaltungsverfahren nahezu unmöglich macht, wurde das PlanSIG, dass unter anderem vorsieht Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren auf Online-Beteiligungen und -Konsultationen umzustellen, bis zum 31.12.2022 verlängert. Die ortsübliche oder öffentliche Bekanntmachung von Vorhaben oder die Auslegung von Plänen kann weitgehend über das Internet erfolgen. Von Vor-Ort-Erörterungsterminen kann abgesehen werden. Mit Zustimmung aller Beteiligten ist stattdessen auch eine Telefon- oder Videokonferenz möglich.
Zeitgewinn für Unternehmen
Für die Unternehmen entsteht durch diesen Schritt in Richtung Digitalisierung der Verwaltung ein Zeitgewinn. Dass dieser lang diskutierte Vorschlag umgesetzt und jetzt verlängert wurde, war ein richtiges Signal in einer für die Betriebe sehr schwierigen wirtschaftlichen Zeit. Im Gesetz ist nach wie vor eine Evaluation vorgesehen. Nach der Frisverlängerung soll geprüft werden, ob sich die Neuerungen bewährt haben und in das Regelverfahren übernommen werden können.
PlanSiG betrifft alle Bauleitplan- und Raumordnung- sowie Planfeststellungsverfahren genauso wie immissionsschutzrechtliche Genehmigungen und Verfahren, für die eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben ist. Aus Sicht der Wirtschaft bringt das Gesetz den Betrieben über den zu erwartenden Zeitgewinn bzw. dem Verhindern von Verfahrensverzögerungen hinaus noch eine weitere Verbesserung. So haben die Träger von Planungsvorhaben einen Anspruch darauf, dass die Behörden ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht unbefugt offenbaren. Die Unternehmen können einer solchen Veröffentlichung im Internet widersprechen, wenn die Gefahr besteht, dass Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse verletzt werden, oder wenn wichtige Sicherheitsbelange dagegensprechen.