Bindeglied zwischen Landes- und Bauleitplanung
In Bayern gibt es 18 regionale Planungsverbände. Sie sind das Bindeglied zwischen der Landesplanung des Freistaats und der Bauleitplanung der Kommunen.
Seit 1973 gibt es die Planungsverbände, die damals auf der Grundlage des Bayerischen Landesplanungsgesetzes eingerichtet wurden. Ihnen gehören alle Städte und Gemeinden sowie Landkreise der jeweiligen Region als Mitglieder an. Die regionalen Planungsverbände erfüllen die staatliche Aufgabe der Regionalplanung in kommunaler Verantwortung. Dies geschieht vor allem dadurch, dass Regionalpläne aufgestellt und fortgeschrieben werden, mit denen das Landesentwicklungsprogramm auf regionaler Ebene konkretisiert wird. Die Ziele der Regionalpläne (z.B. Ausweisung von Klein- und Unterzentren oder von Vorrang- und Vorbehaltsgebieten, um beispielsweise Bodenschätze zu sichern und zu gewinnen) sind für die Gemeinden verbindliche Vorgaben, wenn sie Bauleitpläne aufstellen.
Mitarbeit der IHK
Zwischen den bayerischen Planungsverbänden und der IHK bestehen vielfältige Berührungspunkte. So gehört die IHK zu den Institutionen, die an den Verfahren zur Fortschreibung der Regionalpläne beteiligt werden und auch Einladungen zu den Sitzungen der Verbandsversammlung und des Planungsausschusses erhalten.
Regionalplanung wird neu geregelt
Die gesetzlichen Grundlagen der Landes- und damit auch der Regionalplanung (Bayerisches Landesplanungsgesetz und Landesentwicklungsprogramm) werden seit einiger Zeit überarbeitet. Nach derzeitigem Sachstand stehen Regionalplanung und die Planungsverbände als solche nicht zur Disposition. Wie das Beispiel der Windenergieanlagen veranschaulicht, ist manchmal ein Blickwinkel erforderlich, der über das Gebiet einer Gemeinde oder eines Landkreises hinausgeht, aber noch nicht den gesamten Freistaat erfasst. Genau diese Perspektive bieten die Regionalen Planungsverbände seit mittlerweile fast 40 Jahren in bewährter Weise. Das bedeutet nicht, dass keine Verbesserungen möglich sind. Selbstverständlich darf und muss immer wieder über die Aufgaben und die Organisationsform nachgedacht werden.