Raumordnung und Landesplanung
Seit über 30 Jahren ist das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Grundlage und Richtschnur für die räumliche Entwicklung des Freistaats. Im LEP sind die für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns wichtigen Grundsätze und Ziele festgelegt. Das Landesentwicklungsprogramm wurde 1976 erstmals aufgestellt und wird laufend fortgeschrieben. Das aktuell gültige LEP ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten.
Zu den Aufgaben des LEP zählen:
- die Grundzüge der räumlichen Entwicklung und Ordnung festzulegen
- den Abbau vorhandener Disparitäten im Land und die Entstehung neuer Disparitäten zu vermeiden
- alle raumbedeutsamen Fachplanungen zu koordinieren
- Vorgaben zur räumlichen Entwicklung für die Regionalplanung zu geben
Das Leitziel besteht darin, in allen Landesteilen gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und zu erhalten. Maßstab der Landesentwicklung ist die Nachhaltigkeit. Infolgedessen müssen die ökonomischen, ökologischen und sozialen/kulturellen Belange gleichrangig berücksichtigt und miteinander in Einklang gebracht werden.
Neben dem LEP zählen zu den klassischen Instrumenten der Landesentwicklung die Regionalpläne für die 18 Regionen in Bayern sowie die Raumordnungsverfahren. Diese Verfahren prüfen Projektvorhaben, die über die Standortgemeinde hinausgehen und damit überörtlich von Bedeutung sind (z.B. Straßen, Flughäfen). Weitere Instrumente der Landesentwicklung sind das Regionalmanagement zum Aufbau regionaler Netzwerke sowie das Regionalmarketing zur Vermittlung von Standortvorteilen.