Novelle BayBO und BauGB

Die Änderung der Bayerischen Bauordnung sowie das Baulandmobilisierungsgesetz werden voraussichtlich Anfang 2021 in Kraft treten und zu einer Novellierung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) bzw. des Baugesetzbuches (BauGB) führen. Es sollen die Vorschläge der Baulandkommission umgesetzt und die Handlungsmöglichkeiten der Gemeinden im Bauplanungsrecht gestärkt werden. Wir werden Sie rechtzeitig über die wesentlichsten Punkte der Änderungen auf unserer Website informieren.

BayBO Novelle
Die Novelle der Bayerischen Bauordnung wurde am 02.12.2020 im Bayerischen Landtag verabschiedet. Damit können lange erwartete Regelungen zum 01.02.2021 in Kraft treten.

Auszug aus den Änderungen:

  • Verkürzung des Abstandflächenrechts
  • Genehmigungsfiktion für Wohngebäude (ab 1. Mai 2021)

BauGB Novelle
Die Novelle tritt voraussichtlich Anfang 2021 in Kraft.

Auszug aus den Änderungen:

  • §250 Bildung von Wohnungseigentum in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten
  • Neue Gebietskategorie "Dörfliche Wohngebiete" nach §5a BauNVO