Wer übernimmt welche Rollen?

 

Aufgabe der Kommunen
 
Träger der Bauleitplanung sind die Gemeinden. Sie haben die Bauleitpläne aufzustellen. Bauleitpläne sind zum einen der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und zum anderen der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan.
Die Gemeinden haben die Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Erforderlich ist eine Bauleitplanung aber nur dann, wenn sie auf eine geordnete städtebauliche Entwicklung ausgerichtet ist und diese gewährleistet.
 
Die Rolle der IHK bei der Bauleitplanung
 
Die Gemeinde ist nicht verpflichtet, bei der Planung direkt oder indirekt betroffene Grundstückseigentümer oder Betriebe und Geschäfte zu informieren. Als Trägerin öffentlicher Belange (TÖB) kann die IHK Bauleitpläne allerdings frühzeitig prüfen und Stellungnahme aus wirtschaftlicher Sicht abgeben. Die IHK beurteilt in diesen Verfahren, ob durch die Planung die Interessen der Wirtschaft beeinträchtigt werden (Stichworte: Verkehrsanbindung, Grünordnung, ausreichender Abstand zwischen Wohn- und Gewerbeflächen).
 
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Die somit erforderliche sachgerechte Abwägung der Belange ist von herausragender Bedeutung für jeden Bauleitplan. Denn eine fehlerhafte Abwägung führt meist zur Unwirksamkeit des Bauleitplans. In § 1 Abs. 6 BauGB sind in einer nicht abschließenden Aufzählung eine Vielzahl zu beachtender öffentlicher Belange aufgeführt, so auch die Belange der Wirtschaft, die durch die IHK vertreten werden. Die Beteiligung der IHK in Bauleitplanverfahren ist ein wichtiges Instrumentarium zur Standortsicherung.