Leitfaden vorbeugender Brandschutz
Brandschutzmaßnahmen stellen bei gewerblichen Bauvorhaben einen elementaren Faktor dar. Das oberste Schutzziel ist dabei stets die Personenrettung. Die gesetzliche Grundlage für den baulichen Brandschutz bildet in Bayern die Bayerische Bauordnung (BayBO), die nicht nur das Ziel von Brandschutzmaßnahmen genau definiert, sondern auch konkrete Vorgaben macht.
Brandschutz für gewerbliche Bauten
Brandschutz ist Pflicht für jeden Bauherrn. Nach Schätzungen entfallen auf den vorbeugenden Brandschutz ein Viertel der Investitionen. Je früher der Brandschutz in den Fokus rückt, umso günstiger lässt sich ein Bau planen und umsetzen.
Zum vorbeugenden Brandschutz gehören:
- Baulicher Brandschutz (z.B. Baustoffe, Fluchtwege, Rettungswege)
- Betriebstechnischer Brandschutz (z.B. Brandmeldeanlagen, Alarmanlagen, Feuerlöscher)
- Betriebsorganisatorischer Brandschutz (z.B. Unterweisungen, Brandschutzordnung, Betriebs- und Werksfeuerwehr)
Tipps finden Sie in unserer Broschüre Vorbeugender Brandschutz – Die zehn wichtigsten Aspekte für gewerbliche Bauherren.