Kürzel und Erläuterung
Ausweisung im Bebauungsplan laut Baunutzungsverordnung - BauNVO
Auszüge aus der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl.I S.127)
GE = Gewerbegebiet
in einem Gewerbegebiet können vorwiegend nicht erheblich belästigende Gewerbebetriebe angesiedelt werden.
Dazu zählen Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze, öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- u. Verwaltungsgebäude, Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke.
GEe = Gewerbegebiet mit vorgegebenen Einschränkungen wegen möglicher Emissionen auf die unmittelbare Umgebung
GI = Industriegebiet
im Industriegebiet können vorwiegend solche Gewerbebetriebe angesiedelt werden, die in anderen Baugebieten wie Wohn-, Dorf-, Misch-, Kern- und Gewerbegebieten aufgrund ihrer Emissionen unzulässig sind.
Dazu zählen Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze, öffentliche Betriebe und Tankstellen.
GIe = Industriegebiet mit vorgegebenen Einschränkungen wegen möglicher Emissionen auf die unmittelbare Umgebung
MD = Dorfgebiet
im Dorfgebiet können land- u. forstwirtschaftliche Betriebe, Wohngebäude, nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe sowie Handwerksbetriebe für die Versorgung der Bewohner angesiedelt werden.
MI = Mischgebiet
im Mischgebiet können Wohngebäude und Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, angesiedelt werden.
Dazu zählen z.B. Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Wirtschaften, Anlagen für Verwaltung, Gartenbaubetriebe, Tankstellen.
MK = Kerngebiet
im Kerngebiet können vorwiegend Handelsbetriebe sowie zentrale Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur angesiedelt werden.
SO = Sonstiges Sondergebiet
ein sonstiges Sondergebiet unterscheidet sich von den anderen Baugebieten im wesentlichen nach der Zweckbestimmung und der Art der Nutzung.
Es kommt in Betracht für Fremdenverkehr, Läden, Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe, Messen, Ausstellungen, Kongresse, Hochschulen und Kliniken.
G = im Flächennutzungsplan nicht festgelegt
Sonstige = Sonstige Gebiete
keine Angaben = keine Angaben zur Ausweisung
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