Das geänderte EDL-G verpflichtet alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition der EU fallen, erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 und danach mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen.
Verpflichtende Energieaudits für Großunternehmen
Ansprechpartner
- Elsner, Andreas | 06021-880-132 | elsner@aschaffenburg.ihk.de